Full text: Das Buch der alten Firmen der Stadt Hannover im Jahre 1927

Der Bahnhof, erbaut 18765— 1870 
einen. jener Wirtfchaftshöfe, wie fie Karls des Großen Capitulare de villis in ihrem wirtfcehaftlichen Betriebe 
eindringlich fchildert, für den König lelbft und feine Sendboten angelest habe, als wohl vorbereitete Reife= 
(tationen, die an geeigneter Stelle und fo auch wohl hier Sib des königlichen Verwalters der Finanz=, Militär= und 
Kultusangelegenheiten, des Grafen, waren. Rese Wechlelbeziehungen zwilchen Könisshof und Dorf werden 
beltanden haben, das Dorf wird dem Hof die nötigen Handwerker seltellt und der Hof den Dorf= 
sewohnern fein Ackerland zur Nubuns überlallen haben. 
Von entlcheidender Bedeutung für die weitere Entwickeluns Hannovers mußte die Verlegung des 
Bilchofsfißes von Elze nach Hildesheim im Jahre 815 werden. Elze las an der alten Nord =Südltraße. 
Die neue Bichofsftadt lag ableits und verlangte eine neue Verkehrsverbindung, die nördlich des Leine= 
überganges von der alten Straße abzweiste, um fie über Hildesheim und Gandersheim erflt bei Northeim 
wieder zu erreichen. Seitdem benußbte nur noch ein Teil des Reifleverkehrs der Nord=Südlinie den 
Leineübersangs am Hohen Ufer. Zwar für den durchgehenden Frachtverkehr ilt die Strecke über Elze bis in 
die Neuzeit hinein die Hauptltraße geblieben, aber wir willen aus einer Reilebelchreibung isländilcher 
Rompilser aus der Mitte des 12. Jahrhunderts, daß fie felbltverftändlich die Route über die Bilchofsftadt 
einzuhalten pflesten, da ihnen befonders daran gelesen war, der geiltlichen Sesnunsen dortfelblt teilhaftis zu 
werden. An dieler Umwesltraße nun entltand die Stadt Hannover im Gesenfat zu dem Älteren Dorfe 
das ihr fhließlich weichen mußte. 
Schon im Dorfe wird fich bei feiner Bedeutung als Raft= und Umlehlagsort neben dem gelegentlichen 
Warenaustaulch fchon eine Art Marktverkehr entwickelt haben, derart, daß fich Zu beltimmten Zeiten, 
etwa zu den Gerichtstagen, eine größere Zahl der umherziehenden Kaufleute einfand, um der aus folchen 
Anlälfen zulammen[trömenden Bevölkerung ihre Ware anzubieten. Es ift eine überall zu beobachtende 
Erfcheinung, daß die Grundherren eines Ortes für folche Tase das belondere Schubrecht des königlichen 
Bursfriedens erwirkten. Die Erinnerung daran hat fich noch heutzutage mancherorts darin erhalten, daß 
zelegentlich der Jahrmärkte am Rathaufe eine belondere Marktfahne aufgezogen oder ein anderes 
Iymbolilches Zeichen aufgelteckt wird, das befasen will „Hier gilt heute Bursfrieden”. Aber diefes Zulammen-
	        
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