Der Bahnhof, erbaut 18765— 1870
einen. jener Wirtfchaftshöfe, wie fie Karls des Großen Capitulare de villis in ihrem wirtfcehaftlichen Betriebe
eindringlich fchildert, für den König lelbft und feine Sendboten angelest habe, als wohl vorbereitete Reife=
(tationen, die an geeigneter Stelle und fo auch wohl hier Sib des königlichen Verwalters der Finanz=, Militär= und
Kultusangelegenheiten, des Grafen, waren. Rese Wechlelbeziehungen zwilchen Könisshof und Dorf werden
beltanden haben, das Dorf wird dem Hof die nötigen Handwerker seltellt und der Hof den Dorf=
sewohnern fein Ackerland zur Nubuns überlallen haben.
Von entlcheidender Bedeutung für die weitere Entwickeluns Hannovers mußte die Verlegung des
Bilchofsfißes von Elze nach Hildesheim im Jahre 815 werden. Elze las an der alten Nord =Südltraße.
Die neue Bichofsftadt lag ableits und verlangte eine neue Verkehrsverbindung, die nördlich des Leine=
überganges von der alten Straße abzweiste, um fie über Hildesheim und Gandersheim erflt bei Northeim
wieder zu erreichen. Seitdem benußbte nur noch ein Teil des Reifleverkehrs der Nord=Südlinie den
Leineübersangs am Hohen Ufer. Zwar für den durchgehenden Frachtverkehr ilt die Strecke über Elze bis in
die Neuzeit hinein die Hauptltraße geblieben, aber wir willen aus einer Reilebelchreibung isländilcher
Rompilser aus der Mitte des 12. Jahrhunderts, daß fie felbltverftändlich die Route über die Bilchofsftadt
einzuhalten pflesten, da ihnen befonders daran gelesen war, der geiltlichen Sesnunsen dortfelblt teilhaftis zu
werden. An dieler Umwesltraße nun entltand die Stadt Hannover im Gesenfat zu dem Älteren Dorfe
das ihr fhließlich weichen mußte.
Schon im Dorfe wird fich bei feiner Bedeutung als Raft= und Umlehlagsort neben dem gelegentlichen
Warenaustaulch fchon eine Art Marktverkehr entwickelt haben, derart, daß fich Zu beltimmten Zeiten,
etwa zu den Gerichtstagen, eine größere Zahl der umherziehenden Kaufleute einfand, um der aus folchen
Anlälfen zulammen[trömenden Bevölkerung ihre Ware anzubieten. Es ift eine überall zu beobachtende
Erfcheinung, daß die Grundherren eines Ortes für folche Tase das belondere Schubrecht des königlichen
Bursfriedens erwirkten. Die Erinnerung daran hat fich noch heutzutage mancherorts darin erhalten, daß
zelegentlich der Jahrmärkte am Rathaufe eine belondere Marktfahne aufgezogen oder ein anderes
Iymbolilches Zeichen aufgelteckt wird, das befasen will „Hier gilt heute Bursfrieden”. Aber diefes Zulammen-