Full text: Das Buch der alten Firmen der Stadt Hannover im Jahre 1927

FErnlt= Augult=Plaß mit Bahnhofltraße im Jahre 1927 
Gebr. Hauers, die im herzoglichen Beligß verbliebene Zollbude, die Wohnung des Marktrichters und 
[päteren Stadtvoistes, an den der Wortzins und die Marktgefälle, der Zoll, zu entrichten war. 
Die freie Veräußerlichkeit der Kaufmannssrundltücke hatte nun eine (chwerwiegende, urlprünslich 
vielleicht nicht vorausgelehene Folge. Der Verkauf und erlt recht die Vererbung mußte nicht notwendig 
wieder an einen Kaufmann erfolsen. Auch der Handwerker konnte auf dielem Wege zu freiem Grund= 
belis kommen, ja es lag die Gefahr vor, daß auch der unfreie Dorfbewohner folchen erwarb, dann aber 
ıcht für ich, fondern für feinen adlisen Herren. Daß die urlprünsliche Kaufmannsfliedelung fich allmählich 
mit Handwerkern durchlegte, Icheint dem Marktherren nicht eben unangenehm sewelen zu lein. Der etwa 
zu befürchtenden Verdränsuns der Kaufleute konnte durch wiederholte Neuausweilung erbfreier Grund= 
tücke begesnet werden. Drohender war die Gefahr der Auffausuns der Marktfiedelung durch den 
_andadel. Sie hat wohl zur Verleihung der eigentlichen Stadtrechte geführt. »Stadtlult macht freil« 
Das belast, daß auch der Unfreie, der durch den Bursfrieden gelchüßtes, zu Weichbild liegendes, Erbgut 
erwarb und damit in den Kreis der nunmehr fogenannten Bürger eintrat, lelblt frei wurde, wenn ihn 
(ein Herr nicht binnen Jahresfrilt zurückforderte. Gegen ein gewaltfames Zurückholen Chübte ihn aber 
der Gemeinlinn der Mitbürger durch die Bewehrung der junsen Stadt mit Mauer, Wall und Graben. 
Es ilt im Laufe der Zeit zwilchen dem in feinen Rechten an den ihm entlaufenen Hörigen beeinträchtisten 
Landadel und der Bürserfchaft wiederholt zu blutigen AuseinanderleBungen gekommen, in denen lich der 
‚andesherr, je nachdem er fich von der einen oder anderen Partei größere Vorteile ficherte, bald auf die 
eine, bald auf die andere Seite [tellte. So berichtet die Hannoverfche Chronik noch zum Jahre 12090 oder 
1292, daß Herzog Otto der Strense auf Betreiben des Adels die Stadt unverlehens überfiel, um eine große 
Zahl von Bürgern gelangen zu nehmen, die fich mit Ichwerem Gelde wieder freikaufen mußten. Im großen 
und sanzen ilt aber, im Gegenlat zu anderen Städten Niederfachlens, das Verhältnis zwilchen Bürgerlfchaft 
und Landesherrn ein bemerkenswert verträsliches gewelen, feitdem Herzog Otto das Kind im Jahre 1241
	        
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