Full text: Das Buch der alten Firmen der Stadt Hannover im Jahre 1927

Georaltraße und Cale Robby, ganz rechts das alte Polytechnikum, jebst Haus Continental, um 1875 
dem aufblühenden Gemeinwelen die Stadtrechte ausdrücklich beftätigt hatte. Der Wunlfch, etwaisen 
Reibereien ein Ende zu machen, führte auch wohl jenen Herzog den Strensen dazu, den Adel zu bes 
(timmen, die allzu nahe der Stadt gelegenen dörflichen Wohnftätten niederzulesen. Damit verlchwand 
das alte Dorf Honovere, das mit über 40 Wohnfltätten immer größer war, als irgend. ein anderes der 
1äheren Umsebuns. Von den Siedelungen Puttenfen und Embere haben fich nur noch die Namen im 
Puttenfer Felde und Emmerberg erhalten. Wer innerhalb der Bannmeile, die nunmehr durch Land=- 
wehren gelichert wurde, Grundbelit haben wollte, mußte jebt Bürger lein oder werden, und wer durch 
diefen Bezirk hindurchreilte, mußte der Stadt Schubzoll und, auch wenn er nicht beabfichtiste, feine Ware 
zu Markte zu bringen, [tatt der Marktgelder die Umfuhr entrichten. Daß der Herzogs im Jahre 1348 
auch auf die Erhebung des Wortzinles, die Anerkennung des Obereigentums an den erbfreien Haus= 
srundftücken, verzichtete, der Stadt völlige Freiheit auf dem Gebiete des Schulwefens gewährte, und den 
Stadtvoist, ftatt wie bisher aus den Kreifen des ftadtfeindlichen Lehnsadels hinfort aus der Bürgerlfchalt 
lelbft ernannte, mußte eine gewaltige Steigerung des Änfehens und des Selbltbewußtleins des hanno- 
verfchen Bürsertums bedeuten. Man kann lagen, daß Hannover mit der Mitte des XIV. Jahrhunderts 
für zwei Jahrhunderte ein Höchftmaß der Unabhänsiskeit erlangt hat, das es befähiste, etwa 1360 einem 
Bündniffle niederlächlifcher Städte zum Schube des Landfriedens als Ichäbenswertes Mitglied beizutreten 
und lich an den weltumfpannenden Unternehmungen der Hanla zu beteiligen. 
Eine lältise Feffel beftand noch, die allzu große Nähe der landesherrlichen Burs mit ihren Zu= 
»ehörungen auf dem weltlichen Ufer der Leine. In der Zeit, als Hannover fich vom Markt ZUr Stadt 
zntwickelte, muß es dem damaligen Inhaber der landesherrlichen Gewalt, dem Grafen, zweckmäßig 
erfchienen fein, feinen Wohnlitf zu wechleln. Die im wefentlichen wohl noch bäuerlichen Verhältniffe 
auf dem aus der Karolinserzeit ftammenden Wirtlchaftshofe senüsten wohl kaum mehr den serade 
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