Entwicklungsgelchichte des rtichattslehens In Hannover
bis zum Ende tes 18. Sahrhungderts
Von Bibliotheksdirektor Dr. Bulch.
Handel und Gewerbe haben in der Stadt Hannover ein wechlelvolles Schicklal gehabt. Beide find
m Laufe der Entwicklung zu einer sewillen Blüte gekommen, vor allem im 14. und 15. Jahrhundert.
'm 17. Jahrhundert trat ein allgemeiner Stilltand ein, der in mancher Hinlicht einen Rückfhritt bedeutete.
Srlt unter der Resieruns der beiden legten hannoverlchen Könige besann die Entwicklung einen mächtisen
Auffchwung zu nehmen. So läßt fich die Gelchichte von Handel und Gewerbe in der Stadt Hannover
in drei große Ablchnitte zerlegen, von denen die beiden erlten im folgenden cine kurze allgemeine Darltelluns
erhalten follen.
In glücklicher Weile verband [lich in Hannover die Gunft der Verkehrsverhältnille, die — wie der
vorhersehende Auflfat gezeist hat — für die junse Anfiedlung von hoher Bedeutung waren, mit dem
Fleiße des niederfächlilkchen Volkes. Mochte die (hiffbare Leine auch manchen Schiffer heranziehen und
der Kreuzunsspunkt zweier wichtiger Heerltraßen, die den Welten mit dem Olten und das Binnenland
mit dem Meere verbanden, manchen Kaufmann und Handwerker durch den Marktverkehr zur Nieder=
lalfuns beftimmen, mühelos ilt der Wohlltand. der Stadt Hannover gewiß nicht erwachlen.
Die Entwicklung Cheint durch die krieserifchen Ereisnille am Ende des 12. Jahrhunderts — den
Kampf Heinrichs des Löwen mit den Staufern — wenig seltört zu fein. Von sroßer Bedeutung war für
den lich bildenden Handelsort jener denkwürdige Ausulttag des Jahres 1235, an dem Kailer Friedrich Il.
den Streit leines und des welfilchen Haufes in Mainz beendete. Herzog Otto das Kind, der Enkel des
Löwen, würdiste wie fein Großvater die wachlende Bedeutuns der Städte und [uchte durch Erteilung
von Privilesien Handel und Gewerbe in jeder Weile zu fördern. In der Stadtrechtsurkunde vom Jahre 1241
wurden der Stadt Hannover ihre von alters hergebrachten Rechte beltätist: die Bürser brauchten von
dem in der Stadt verkauften Getreide keinen Zoll zu entrichten, außer wenn der Käufer es mit Vor-
teil wieder verkaufen wollte, und durften außerhalb der Stadt ihre Waren ohne Zoll oder andere Ab=
sabe durch das Gebiet des Herzoss führen. Das gute Verhältnis der Stadt zum Landesherrn blieb auch
in der Folsezeit beftehen. Als Ottos Sohn, Herzogs Johann, bei der Erbteilung das Fürltentum Lüneburs
mit der Stadt Hannover erhielt, verlieh er in den Jahren 1272 und 1277 den Bürgern allein =— mit Aus=
nahme der Fremden — das Recht, auf und außerhalb der Jahrmärkte mit Tuch zu handeln. Fünf
Jahre (päter befchränkte Herzogs Otto der Strenge, Johanns Sohn, den durch tremde Kaufleute vor der
Stadt getriebenen Tuchhandel, und feine Söhne Otto und Wilhelm ermäßisten im Jahre 1333 für die
Bürger zu Hannover den Heringszoll zu Winlen an der Luhe. Wichtiger war aber noch der Verkauf
des Münzresals und des nach damaligen Verhältnillen notwendis damit verbundenen Wechfels an die
Stadt im Jahre 1322.
Schon früh hören wir von den Handelsbeziehungen hannoverkher Kaufleute zu benachbarten Städten
ınd Landesherren und Zu entlesenen Ländern. In der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts finden wir
Tannover im Verkehr mit gewerbereichen Städten Flanderns, namentlich mit Gent. Das zeist ein Brief
der Ratsherren niederfächlilcher Städte, darunter Hannovers, an die Schöffen von Gent vom Jahre 1260,