Full text: Das Buch der alten Firmen der Stadt Hannover im Jahre 1927

An der Malch, Blick über den Holzhof (jekt Polizeidirektion) auf die Kriegslchule, 1857 
Zunächlt fucht man durch unmittelbares Einsreifen die Verfertigung zu heben. 
So wird feit dem Jahre 1786 ein — „Schau= und Siegel= Reglement” — nach dem anderen zur Erprobung 
der Güte des Linnens anseordnet. 
Ausfuhr= und Einfuhr =Verbote, befonders lebtere, werden teils aus [taatlichen Gründen, teils zur 
Förderung des inländilkhen Gewerbefleißes erlallen, auch die Einfuhr der Handgewirkswaren in das 
Hannoverkhe mit einem Impolt, d. h. einer Warenlteuer, belest. 
Von der Unterltübßung der Kaufleute und Fabrikbelißer durch meilt zinsfreie Vorfchülle und Darlehn, 
welche bald aus landftändilchen, bald aus landesherrlichen Mitteln gewährt werden, verlpricht man fich 
große Erfolge. So find im Jahre 1794 aus diefer Kalle 2314 Taler in der Stadt Hannover zinsfrei ausgeliehen. 
Ebenfo läßt man es an Erteiluns von Belohnungen, Denkmünzen und Geldpreilen an Fabrikanten und 
Internehmer für neue Erfindungen nicht fehlen. So viel uns bekannt ilt, find nur lehr wenise lolcher Belohnungsen 
in der Stadt Hannover verteilt, denn diefe hat damals in der größeren Indultrie eine fehr geringe Rolle gelpielt. 
Errichtung Den auf Förderung des Handels und der Indultrie gerichteten Beltrebungen fucht man mehr Nachdruck 
ae und Freiheit durch Errichtung eines belonderen Commerz = Collesiums zu Hannover im Jahre 1786 zu 
geben. Diefer Körperlchaft wird die beltändise Belorsung aller Commerz=, Fabrik= und Manufactur- 
Angelesenheiten zur Pflicht gemacht. 
Dies Collesium wird mit der 1785 von verlchiedenen hannoverlchen Kaufleuten eingerichteten und 
787 von der Regierung beltätisten öffentlichen Börle (Handelsbörfe) in Verbindung gebracht. 
Das Commerz= Collesium veranlftaltet nun fofort eine allgemeine Unterfuchung über die gseflamten 
wirtfchaftlichen Verhältnille des Landes. Die ungenüsenden Ersebnille derfelben haben den Cammermeilter 
und Commerz=Rath Patje in Hannover, dem diele amtliche Zulammenltellung zur Verfüsuns [tand, 
veranlaßt, einsehende Nachforfchungen hierüber anzultellen. 
seine Ersebnille hat er dann in dem für die Kenntnis und Beurteilung der damaligen Verhältnille 
unentbehrlichen Werke: „Kurzer Abriß des Fabriken=, Gewerbe= und Handlunsszultandes in den Chur= 
Braunfchweis=Lünebursifkhen Landen 17090 niedergelegt. 
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