Full text: Das Buch der alten Firmen der Stadt Hannover im Jahre 1927

Alte Hannoverlche Bank, erbaut 1857, jeßt Kaufhaus Karltadt 
Die Kriegsjahre: zu Anfang des 19. Jahrhunderts, die Zeit der Fremdherr(chaft, — welche vorüber= 
sehend die Gewerbefreiheit und das metrilche Maß gebracht hat —, mit ihren nicht enden wollenden 
<riessiteuern und Laflten lähmen die Handels= und Gewerbetätiskeit der Stadt vollltändis. 
aus= und Grundbelit werden völlig entwertet. Zu der Geldnot sefellt fich die durch die Fefltland= 
perre verurflachte Teuerung der Kolonialwaren. Es ilt eine Zeit der höchlten Bedrängnis für jeden recht 
ichen Gelchäftsmann. Tiefe Wunden werden dem Wohlltande der Einwohner Hannovers gelchlagen. 
Nachdem die Stunde der Befreiung gekommen und geordnete Zultände wieder eingekehrt find, hat Die Zeit nach den 
ich die Stadt, in welcher Adolf Friedrich, Herzog von Cambridge feit 1816 als Generalftatthalter und Krb 
leit 1831-37 als Vizekönig fein Hoflager hatte, in vieler Beziehung bald zufehends gehoben. Nicht allein, 
daß die Refidenzitadt der Sammelpurnkt des Adels und der Sig vieler Behörden geworden ilt,; es wird 
auch der gelchäftliche Verkehr durch den Aufenthalt vieler Fremden belebt und befonders zum Vorteil der 
zewerblichen Kreife, welche noch immer durch das Innunsswelen vor sroßem Mitbewerb gelchübt find. 
In diefer Zeit wird auch viel für die Verbellerung der Verkehrsltraßen und Verkehrsmittel getan. Ein 
weiterer Umlftand, welcher das Gedeihen des Handels und der Gewerbe gefördert hat, ilt die Befreiung 
des Bauernltandes von den althergebrachten Lalten und Absaben. Zu deren Ablöfungen hat die Landes= 
Credit= Anftalt Geld zu mäßigem Zinsfuße und gegen lansfriftise Schuldentilsung gewährt. 
Der dadurch herbeigeführte Wohlltand der ländlichen Bevölkerung in der Umgegend Hannovers, 
namentlich zwilchen Deilter und Leine, wirkt in der lansen Reihe von Friedensjahren, welche der Kriegs= 
zeit folsen, befruchtend auf die Handels= und Gewerbetätiskeit der Stadt Hannover. Versinlguna der 
Inzwikhen wird die Vereinigung der Altltadt mit‘ der fogenannten Calenberger Neultadt, welche Calenberger 
bereits 1652 beablichtist, aber leider nicht zultande gekommen ilt, durch die Verfalflunssurkunde vom ra 
19. März 1824 ausselprochen und sereselt. im Jahre 1824.
	        
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