Blick auf die Aesidienkirche vom Marktplaß durch die Marktltraße um 1860
+. Zu dem freien bürgerlichen Kleinhandel gehören in der Regel nur folche Gesenltände, welche zum täg=
lichen Bedürfnille des größeren Publikums unentbehrlich find, wie denn im Zweifel der Handel mit
auswärtigen Waren nicht zur täglichen Nahrung gehört, fondern der Handels=Innung verbleiben muß.
Der Kleinhandel mit Luxus= Artikeln it dem Bürger in der Regel gar nicht geltattet ulw.
Diefe Verordnung gewinnt bedeutend an Ankhaulichkeit, wenn wir kurz auf das Verzeichnis der zur
9ürgerlichen Nahruns gehörenden Gewerbe einsehen.