Full text: Das Buch der alten Firmen der Stadt Hannover im Jahre 1927

Blick auf die Aesidienkirche vom Marktplaß durch die Marktltraße um 1860 
+. Zu dem freien bürgerlichen Kleinhandel gehören in der Regel nur folche Gesenltände, welche zum täg= 
lichen Bedürfnille des größeren Publikums unentbehrlich find, wie denn im Zweifel der Handel mit 
auswärtigen Waren nicht zur täglichen Nahrung gehört, fondern der Handels=Innung verbleiben muß. 
Der Kleinhandel mit Luxus= Artikeln it dem Bürger in der Regel gar nicht geltattet ulw. 
Diefe Verordnung gewinnt bedeutend an Ankhaulichkeit, wenn wir kurz auf das Verzeichnis der zur 
9ürgerlichen Nahruns gehörenden Gewerbe einsehen.
	        
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