Full text: Das Buch der alten Firmen der Stadt Hannover im Jahre 1927

Das alte Brauergildehaus an der Olterliraße 
hannoverfkhen Brauwelens kaum verhindern kön= 
1en, wenn es nicht im Jahre 1832 zur Gründuns 
der Lagerbier=Brauerei im Anfhluß an die Brau= 
adminiltration durch die Gilde gekommen wäre. 
Geltübt auf die der Brauersilde und ihren Mit= 
gliedern damals noch allein zufltehende Brau= 
gerechtfame, lebte jebt eine glückliche Entwicklung 
des neuen Gildeunternehmens ein, die trobß der 
Aufhebung der alten Vorrechte durch Gelet 
vom Jahre 1868 und trob gelesentlicher kleiner 
Rückfchläse, die in der jeweilisen wirtfchaftlichen 
zase besründet waren, bis heute ansehalten 
at. Nachdem vor einigen Jahren das Grund= 
Itück der alten Broyhan=Brauerei an der Köbe= 
inser Straße aufgegeben worden ilt, wickelt [ich 
der ganze Braubetrieb der Gilde in der an der 
Jildesheimer Straße in den Jahren 1874 und 
{875 erbauten Lagerbier=Brauerei ab, die mit 
allen Errungenfchaften neuzeitlicher Brautechnik 
und =willenfchaft ausseltattet ilt und geradezu 
als Multerbetrieb bezeichnet werden kann. Un= 
ter den hannoverfhen Brauereien marlkhiert die 
Städtilche Lagerbier=Brauerei bei einem Jahres= 
ausltoß von rund 300000 hl Bier an erlter 
Stelle. Ihre Erzeusnille find helles und dunkles 
Lagerbier (leichter und Ichwerer ein= 
sebraut), ferner Weizenbier, Broyhan, 
nannoverlche Weiße und Bockbier. 
Mitglieder der Gilde find wie 
vor 300 Jahren die jeweiligen Eigen= 
:ümer der im Jahre 1609 ein für 
allemal feltgeleeten Brauhaussrund= 
Die Biernrohe 
Das Kailerfaß 
(tücke der Altltadt Hannover, die an den Erträgen des Gilde= 
unternehmens gleichmäßig teilnehmen. Die Gelchäftsführung der hannover- 
chen Brauersilde, die juriltilche Perlon und Kaufmann im Sinne des 
Jeutlchen Handelsgeflebbuches ilt, hat in den vierziger Jahren des 19. Jahr: 
hunderts eine Neuregelung auf Grund eines eigenartig gestalteten Statuts 
erfahren. Durch diefe ift ihre Selbfltverwaltung und die für das Gelchäfts- 
eben erforderliche Beweglichkeit im weiteften Maße fichergeftellt und - 
als Erinnerung an die enge Verbundenheit des alten hannoverfchen Brau= 
wefens mit dem allgemeinen Stadtwelen — dem Masiltrat nur ein ÄAuf= 
Gichtsrecht geblieben.
	        
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