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für den nothwendigen erften Schritt aller wahren Soctal-
reform. Srundlagen d. Nat.=Dek. 8 173, Anm.)
SBütergemeinfchaft,
Sehen wir für jebt von der fürcdhterlihHen, Kultur-
jerftörenden Ummwälzung ab, weldhe der ®ütergemeinfchaft
vorhergehen müßte. AWber welches würden ihre Folgen
jein? Bei Thieren und Engeln („Oöttern und Öötter-
jöhnen“ des Platon) Könnte fie vielleicht ohne Schaden
deftehen. Auch bei Menfjdhen, die durch wahre Liebe ver=
bunden find. IJedes mufterhafte Familienleben hat eine
Art von Gütergemeinfhaft. In grüßeren SGefelljchaften
ijt diefe Liebe freilich nur bei dem Höchften, fjelten lange
dauernden, religiöfen Enthujfiasmu3 zu finden, wovon die
Apoftelgefchichte (2, 44 ff.; 4, 32 ff.; 5, 1—11) Da8 be-
fanntefte und fqQönfte Beifpiel giebt.
Sonft aber wird in der Regel jeder Zheilnehmer der
Sütergemeinfchaft nıöglichjt wenig arbeiten, möglichft viel
genießen wollen: ein Schaden, welcher um fo größer und
wahrfheinlicdher wird, je größer die Anzahl der IHeil-
nehmer. Bei einer Gemeinfhaft von einer Million Mit-
gliedern wäre jedes einzelne am Nefultate feiner Thätig-
feit oder Sparjamfkeit nur mittelbar, nur zu 7504000
nterefjirt, d. DH. jo viel wie gar nicht! Und zwar ft es
ganz inconfjequent, wenn die Socialijten beim Stante als
Sigenthümer, Erben u. f. w. ftehen bleiben; Logifch confe-
quenter Weife müßten fie damit durchaus bis zur Menfch-
heit im Ganzen fortichreiten, obwohl practiih fehr viele