XI. Explosivstoffe.
Von
Dr. Böckmann.
Li. Das Schiesspulver.!)
A, Prüfung der Rohmaterialien. a
1. Der Salpeter. Die Prüfung des käuflichen Salpeters wurde. be-
reits S. 203 besprochen. Derselbe wird in den Pulverfabriken durch Um-
krystallisiren „geläutert“. Mit dem geläuterten Salpeter stellt man fol-
gende Proben an.
a) Prüfung auf salpetersaures Natron. Einige Gramm geläuterter
Salpeter werden scharf getrocknet und gepulvert und hiervon 5 g auf einem
Uhrglas abgewogen. Ebenso wägt man 5 g reinen Normalsalpeter ab und
stellt beide Uhrgläser unter eine Glasglocke neben ‚einer mit Wasser ge-
füllten Porzellanschale. Nach 24 Stunden wägt man beide Uhrgläser aber-
mals. War salpetersaures Natron im zu prüfenden Salpeter vorhanden, so
wird das ihn enthaltende. Uhrglas im Vergleich zum anderen Uhrglas eine
entschiedene Gewichtszunahme zeigen. Oder man prüft spektralana-
Iytisch auf Natrium.
b) Prüfung auf in Wasser Unlösliches. Etwa 20 g Salpeter
werden im Becherglase auf dem Dampftrockenschrank gelöst. Es darf
sich hierbei keine Spur eines unlöslichen Rückstandes und beim gelinden
Erwärmen keine schleimige Haut (herrührend von dem bei der Läuterung
zur Abscheidung der organischen Substanzen angewandten Leim) zeigen.
c) Bei der Prüfung mit Chlorbarium, oxalsaurem Ammoniak
und salpetersaurem Silber darf keine Trübung, resp. bei Zusatz des
letzteren Reagens höchstens ein schwaches Opalisiren eintreten.
2. Der Schwefel. Schwefelblüthen sind wegen ihres Gehaltes an
schwefliger Säure und Schwefelsäure nicht zu gebrauchen. Der Stangen-
schwefel wird in den Pulverfabriken geprüft:
a) auf schweflige Säure und Schwefelsäure. Einige Gramm
”) Es wird hier nur die chemische Untersuchung berücksichtigt, Die phy-
sikalische Prüfung, Pulverproben u. s. w. findet man u. A, in Upmann „das Schiess-
pulver“. Vieweg u. Sohn 1874 u. in des Verfassers „Explosivstoffe“, A. Hartleben,
Wien 1879 besprochen.