Full text: Chemisch-technische Untersuchungsmethoden der Gross-Industrie, der Versuchsstationen und Handelslaboratorien (1. Band)

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4. Die Laboratoriumsanalysen. 
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4. Die Laboratoriumsanalysen. 
A. Das Sammeln, Auswechseln und Aufbewahren 
der Proben. 
In Fabriken mit continuirlichem Betriebe hat’man sich für jedes im 
Laboratorium unter analytischer Controle stehende Betriebsproduct drei 
Flaschen zu halten, wovon eine für die Nachtschicht und zwei für die Tag- 
schicht bestimmt sind. 
Das Sammeln der Probem in der Fabrik erfolgt in der Regel durch 
einen hierfür besonders angestellten Arbeiter, welcher selbstverständlich 
ausserdem noch andere Funetionen zu verrichten hat. Dieser Arbeiter 
holt Morgens nach 6 Uhr in den Fabrikräumen die an den verschiedenen 
Plätzen zerstreuten Nachtprobeflaschen, resp. er hat auch dieselben zu 
füllen, wenn dies nicht schon geschehen ist. Sämmtliche Flaschen werden 
in den hölzernen „Probekasten“ gestellt, welcher eine grosse Anzahl einzelner 
Fächer enthält. In diesem Probekasten trägt der Arbeiter die Nachtproben 
in das Laboratorium der Laboratoriumstitrirjungen. Nehmen wir an, es 
sei am 6. December Morgens 7 Uhr. Die Laboratoriumsjungen beginnen 
nun die soeben gebrachten Nachtproben vom 5. auf den 6. December, 
sowie die am 5. December Abends vor 6 Uhr gebrachten Tagproben des 
5. December zu untersuchen. Abends holt er wieder die Morgens ge- 
brachten Nachtproben und die vor 24 Stunden gebrachten Tagproben, wäh- 
rend er gleichzeitig die Tagproben vom 6. December bringt. 
Diese Proben werden zweckmässig auf einem mehrere Fächer ent- 
haltenden Flaschengestell aufbewahrt. Es werden also über Nacht nur 
die Abends gebrachten Tagproben, des folgenden Tages dagegen ausser- 
dem noch die Morgens gebrachten Nachtproben auf dem Flaschengestelle 
stehen. 
Diese Schichtproben sind demnach KEintagsfliegen. Ihre Existenz 
hört nach 12, resp. nach 24 Stunden auf. Anders dagegen verhält es 
sich mit den Proben, welche die Untersuchung der Rohmaterialien und 
der Endproducte betreffen. Dieselben werden meist mit Sorgfalt einen 
oder einige Monate wohlversiegelt aufbewahrt, damit die Fabrik auf 
Grund dieser Proben ihre Rechte als Käufer oder Verkäufer geltend 
machen kann. Tag der Probenahme, Name des Verkäufers resp. Käufers, 
gefundener Procentgehalt des oder der maassgebenden Bestandtheile, Gewicht 
und Art der Verpackung (Säcke, Fässer) und Nummer werden auf den 
Etiketten, sowie in ein besonderes Büchelchen (siehe später bei „Ein- 
tragen. der Analysenresultate“) aufgeschrieben. 
Sehr oft existiren genau detaillirte Abmachungen über die Entnahme 
and Aufbewahrung der Proben zwischen Käufer und Verkäufer. Dies
	        
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