Luft,
Yan
Dr. Fr. Böckmann.
Bei der hygienisch-chemischen Untersuchung der Luft in geschlossenen
Räumen kommt in erster Linie die Bestimmung der Kohlensäure und des
Wasserdampfes, sowie die Prüfung auf Kohlenoxyd in Betracht.
Den Grad der Reinheit der Luft erkennt man an ihrem Gehalte an
Kohlensäure. Quellen der Kohlensäurebildung in geschlossenen, bewohnten
Räumen sind der Athmungsprocess lebender Wesen und die Verbrennung
rganischer (Leucht- und Heiz-) Stoffe.
Pro Tag erzeugt durchschnittlich der athmende Mensch in der Ruhe
470, beim Arbeiten 650 1 Kohlensäure; eine Stearin- oder Wachskerze
etwa 360 1, eine Petroleumlampe 1450 und eine Gasflamme ca. 2000 1
Kohlensäure.
Vermehrt sich die in einem Zimmer etc, enthaltene Kohlensäure so
weit, dass in 10000 Vol. Luft 8 Vol. Kohlensäure vorhanden sind, so ist
damit die zulässige Grenze erreicht. Luft, welche über 0,1 Volumprocente
Kohlensäure enthält, ist verdorben. Bei einem Kohlensäuregehalt von
2,5 Volumprocenten erlischt ein in diese Luft gebrachtes Licht und eine
Luft von 3 Volumprocenten Kohlensäure ist absolut erstickend für Mensch
und Thier.
Das Verweilen in jeder Luft, welche mehr als 0,08 Volumprocente
Kohlensäure enthält, hat gesundheitsschädliche Wirkungen zur Folge, die
sich zunächst in Verlangsamung des Pulsschlages und Vermehrung der
Athemzüge, mit Kopfweh und Schwindel :offenbaren. Folgen dauernder
Art können sein: Appetitlosigkeit, bleiches Aussehen und der Keim zu
Krankheit und frühem Siechthum.
Die Bestimmung der Kohlensäure. Die wichtigste Frage bei Prü-
ang gewöhnlicher Zimmerluft (in Schulen, Krankenhäusern, Fabriken u. s. W.)
wind also diejenige sein. ob der Kohlensäuregehalt die Grenze von 0.08 Vo-