Gerichtlich-chemische Untersuchungen, ) 699
vorsichtig auf dem Wasserbade verdampft. Der hierbei bleibende Rück-
stand wird mit Alkohol in der vorhin beschriebenen Weise behandelt und
diese Behandlung, abwechselnd mit Alkohol und Wasser, so lange fortge-
führt, bis ein Rückstand resultirt, der gleichmässig in Wasser und in
Alkohol löslich ist. Dieser Rückstand enthält alle Pflanzenbasen und wird
zur Untersuchung auf dieselben verwandt nach dem später zu beschrei-
enden Gange,
Sämmtliche bei dieser Alkoholextraction erhaltenen Rückstände werden
wohl aufgehoben und zur Prüfung auf Mineralgifte vereinigt.
Zum Nachweis letztgenannter Gifte kommt es vor Allem darauf an,
dieselben so viel als möglich zu extrahiren und in Lösung zu bringen.
Am vollständigsten und besten könnte man die durch Lösung der
vorliegenden organischen Massen selbst erreichen. Eine solche Lösung
wie man sie vielleicht durch Einwirkung kaustischer Alkalien erreichen
könnte, ist jedoch deshalb nicht anwendbar, weil sich das Filter angreifende
und verstopfende, schwer zu filtrirende Lösungen ergeben würden, weil die
Niederschläge sich schlecht absetzen würden und kaum auszuwaschen
wären und anderes mehr.
Man hat deshalb von vornherein auf diesen Weg verzichtet und ist
zunächst darauf bedacht gewesen, die Metalle in T,ösung durch Extraction
mit Salzsäure zu bringen.
Die Objecte werden mit Salzsäure (selbstverständlich absolut reiner)
längere Zeit digerirt; sie schrumpfen hierbei zusammen, die Metalle werden
gelöst und man hat schliesslich durch dialytische Wirkung eine vollkommen
gleichmässige, alle in Salzsäure löslichen Körper enthaltende saure Lösung,
die nach dem Decantiren oder Abfiltriren vom Ungelösten ohne Weiteres
zur eingehenden Prüfung verwendbar ist.
Für viele Fälle ist diese Methode der einfachen Salzsäurelösung aufs
Angelegentlichste zu empfehlen, in einzelnen Fällen ist sie sogar die einzig
mögliche und anwendbare.
Kommt es darauf an den Beweis zu führen, dass in einem Objecte
z. B. Quecksilber vorhanden sei, in Gestalt von löslichem Sublimat und
aicht als unlöslicher Zinnober, ob Arsen vorhanden sei, als unlösliches
Auripigment oder lösliches Arsenik, dann wird man nothwendiger Weise
auf die Extraction mit Salzsäure zurückgreifen müssen, um mit Sicherheit
das erstrebte Ziel zu erreichen.
Für den allgemeinen Nachweis aller nur denkbaren Mineralgifte aber,
and dieses ist zweifelsohne die in den meisten Fällen geforderte Unter-
suchung, ist die Salzsäureextractions- Methode nicht wohl zu empfehlen,
man müsste dann ja stets, wenn nach der Extraction mit Salzsäure in
der sauren Lösung Gifte nicht gefunden waren, eine zweite Operation
folgen lassen. die durch Einwirkung von Chlor, sei es im status nascendi
a