Full text: Chemisch-technische Untersuchungsmethoden der Gross-Industrie, der Versuchsstationen und Handelslaboratorien (2. Band)

104 Gerichtlich-chemische Untersuchungen. 
Das Erbrochene, die Speisereste und die Leichentheile selbst zeigen 
stets, wenn Gegengifte nicht genommen sind, eine stark saure Reaction. 
Es muss jedoch in jedem Falle der Nachweis geführt werden, dass nicht 
bloss die Säure vorhanden, sondern dass sie auch in freiem Zustand 
vorhanden war, da ja vielfach durchaus unschädliche und oft angewandte 
Salze dieselben Säuren gebunden enthalten. 
il. Schwefelsäure. 
Der Nachweis dieser Säure wird nicht selten verlangt, da sie oft zur 
Schädigung von Kleidungsstücken, zur Verletzung des Gesichtes böswilliger 
Weise benutzt wird und auch vielfach bei Unvorsichtigkeit und Fahrlässig- 
keit Vergiftung hervorruft. 
Sectionsbefund. An den Gesichtstheilen, im Munde, der Speiseröhre 
etc. finden sich meist verdächtige, weisse (theilweise bräunliche) Flecken, 
Die zu untersuchenden Theile sind meist angeätzt und zeigen stark 
saure Reaction; es sei jedoch ausdrücklich bemerkt, dass selbst bei inten- 
siven Schwefelsäurevergiftungen die Reaction neutral sein kann, wenn nach 
der Vergiftung viel Wasser oder andere Flüssigkeiten getrunken und viel 
erbrochen ist, 
Nachweis. Die meistens äusserlich schon durch Angeätztsein kennt- 
lichen Objecte werden mit warmem destillirten Wasser längere Zeit digerirt, 
wenn nöthig filtrirt; die wässrige Lösung wird mit Lackmus auf saure 
Reaction geprüft; eine weitere Prüfung mit Chlorbarium folgt; ein Nieder- 
schlag, weiss, schwer, unlöslich in Salzsäure zeigt Schwefelsäure an. Es 
ist jedoch zu bemerken, dass auch, wie erwähnt, Sulfate diese Reaction 
geben, man muss daher stets weiter zum Nachweis der freien Schwefel- 
säure schreiten: 
a) Die freie Schwefelsäure enthaltende Lösung giebt bei ihrem Zu- 
sammenbringen mit frisch gefälltem gut gewaschenen Schwefelzink eine 
sehr deutliche Entwicklung von Schwefelwasserstoffgas (nachweisbar durch 
Sleipapier). Unterschied von organischen Säuren. 
b) Die freie Schwefelsäure haltende Flüssigkeit bräunt auf dem Wasser- 
bade in einem Schälchen mit Zucker eingedampft, den Zucker stark, färbt 
ihn meistens schwarz. 
c) Wird das wässrige Extract vorsichtig und langsam auf dem Wasser- 
bade verdampft, der Rückstand mit Alkohol aufgenommen, filtrirt, nach 
Zusatz von Wasser wieder verdampft, nochmals mit absolutem Alkohol 
ausgezogen, so erhält man eine die freie Schwefelsäure enthaltende 
Lösung, die man mit Chlorbarium in angegebener Weise prüft, oder aus 
der man durch Erhitzen mit fein vertheiltem Quecksilber oder Kupfer 
in einer Retorte schweflige Säure entwickelt und in einer gut gekühlten 
Vorlage condensirt.
	        
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