710 - Gerichtlich-chemische‘ Untersuchungen,
Die quantitative Bestimmung des Phosphors, wie sie oft vom Richter
verlangt wird, ist in phosphorsäurefreien Körpern leicht durch Oxy-
dation und Fällung mit molybdänsaurem Ammoniak, Lösen des Nieder-
schlages in Ammoniak und Fällen dieser Lösung mit Magnesiamixtur,
Trocknen, Glühen und Wägen der pyrophosphorsauren Magnesia auszu-
führen.
Sind jedoch die Untersuchungsobjecte (Leichentheile und. dergl.) phos-
phorsäurehaltig, so muss man ein genaues Gemisch herstellen, davon in
einem Theile nach dem Filtriren die Phosphorsäure fällen und im anderen
Theile nach der Oxydation mit Chlorsäure dieselbe Bestimmung ausführen ;
aus der Differenz beider Bestimmungen erhält man annäherungsweise den
Gehalt an freiem Phosphor durch Berechnung. ;
Zum Schlusse möchte ich noch darauf hinweisen, dass bei Phosphor-
vergiftungen vielfach, da besonders häufig Phosphorzündhölzchen in An-
wendung kommen, neben dem Phosphor sich Blei, von der in den Zünd-
hölzern enthaltenen Mennige herrührend, auffinden lassen und so auch als
Beweisthatsache für das Vorhandensein einer Phosphorvergiftung dienen
können.
Analog wie bei dem Phosphor ist der Nachweis der Vergiftung bei
der phosphorigen Säure, wie dies bereits bei den Sonnenschein-Mitscher-
lich’schen Apparate erwähnt ist.
Die tödtliche Dose ist bei Phosphor sehr verschieden, je nach der
Art und Weise, in der er zur Wirkung kommt: in gelöster Form, in Oel
and dergl.; in fein zertheiltem Zustande wirkt er viel energischer als in
grossen compacten Massen, sie wird gewöhnlich von 2—6 Centigramm an-
zenommen.
IV. Blausäure und Cyankalium.
i. Blausäure. ;
Die Blausäure ist wegen ihrer ausserordentlich schnellen und ener-
gischen Wirkung ein vielfach bei Selbstmorden angewandtes Mittel, es
fehlen jedoch auch nicht die Fälle, wo dieselbe zur Ausführung von Ver-
brechen gedient hat.
Sectionsbefund: bei der Blausäurevergiftung finden sich auffällige
äussere Erscheinungen, mit Ausnahme des in den Leichentheilen scharf
auftretenden Blausäuregeruches, nicht.
Nachweis: Man nimmt im Allgemeinen an, dass Blausäure nur kurze
Zeit nach der Vergiftung nachweisbar sei, weil die Blausäure schneller der
Zersetzung anheimfalle. Dies ist allerdings des öfteren zutreffend, es sind
jedoch Fälle beobachtet, in denen noch nach dem Liegen der Leiche
während 10 Tage Blausäure absolut sicher nachgewiesen werden konnte.