Full text: Chemisch-technische Untersuchungsmethoden der Gross-Industrie, der Versuchsstationen und Handelslaboratorien (2. Band)

710 - Gerichtlich-chemische‘ Untersuchungen, 
Die quantitative Bestimmung des Phosphors, wie sie oft vom Richter 
verlangt wird, ist in phosphorsäurefreien Körpern leicht durch Oxy- 
dation und Fällung mit molybdänsaurem Ammoniak, Lösen des Nieder- 
schlages in Ammoniak und Fällen dieser Lösung mit Magnesiamixtur, 
Trocknen, Glühen und Wägen der pyrophosphorsauren Magnesia auszu- 
führen. 
Sind jedoch die Untersuchungsobjecte (Leichentheile und. dergl.) phos- 
phorsäurehaltig, so muss man ein genaues Gemisch herstellen, davon in 
einem Theile nach dem Filtriren die Phosphorsäure fällen und im anderen 
Theile nach der Oxydation mit Chlorsäure dieselbe Bestimmung ausführen ; 
aus der Differenz beider Bestimmungen erhält man annäherungsweise den 
Gehalt an freiem Phosphor durch Berechnung. ; 
Zum Schlusse möchte ich noch darauf hinweisen, dass bei Phosphor- 
vergiftungen vielfach, da besonders häufig Phosphorzündhölzchen in An- 
wendung kommen, neben dem Phosphor sich Blei, von der in den Zünd- 
hölzern enthaltenen Mennige herrührend, auffinden lassen und so auch als 
Beweisthatsache für das Vorhandensein einer Phosphorvergiftung dienen 
können. 
Analog wie bei dem Phosphor ist der Nachweis der Vergiftung bei 
der phosphorigen Säure, wie dies bereits bei den Sonnenschein-Mitscher- 
lich’schen Apparate erwähnt ist. 
Die tödtliche Dose ist bei Phosphor sehr verschieden, je nach der 
Art und Weise, in der er zur Wirkung kommt: in gelöster Form, in Oel 
and dergl.; in fein zertheiltem Zustande wirkt er viel energischer als in 
grossen compacten Massen, sie wird gewöhnlich von 2—6 Centigramm an- 
zenommen. 
IV. Blausäure und Cyankalium. 
i. Blausäure. ; 
Die Blausäure ist wegen ihrer ausserordentlich schnellen und ener- 
gischen Wirkung ein vielfach bei Selbstmorden angewandtes Mittel, es 
fehlen jedoch auch nicht die Fälle, wo dieselbe zur Ausführung von Ver- 
brechen gedient hat. 
Sectionsbefund: bei der Blausäurevergiftung finden sich auffällige 
äussere Erscheinungen, mit Ausnahme des in den Leichentheilen scharf 
auftretenden Blausäuregeruches, nicht. 
Nachweis: Man nimmt im Allgemeinen an, dass Blausäure nur kurze 
Zeit nach der Vergiftung nachweisbar sei, weil die Blausäure schneller der 
Zersetzung anheimfalle. Dies ist allerdings des öfteren zutreffend, es sind 
jedoch Fälle beobachtet, in denen noch nach dem Liegen der Leiche 
während 10 Tage Blausäure absolut sicher nachgewiesen werden konnte.
	        
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