Full text: Chemisch-technische Untersuchungsmethoden der Gross-Industrie, der Versuchsstationen und Handelslaboratorien (2. Band)

734 Gerichtlich-chemische Untersuchungen, 
durch Schütteln mit heissem Amylalkohol, nach Uebersättigen mit Chlor- 
ammonium extrahirt und nach dem Verdunsten desselben gereinigt, 
Wenn man so die Alkaloide getrennt und vorläufig nachgewiesen hat, 
.dentificirt man sie durch die eingehenden Reactionen genauer. 
Der Gang der Fällung der Alkaloide durch Phosphormolybdänsäure, 
kohlensaures Kali etce., der für einzelne Fälle nur empfehlenswerth ist, 
würde hier angeführt zu weit führen und muss deshalb nur angedeutet, 
im Uebrigen aber auf Sonnenscheins Angaben (siehe dessen gerichtl. Chemie) 
verwiesen werden. 
Eine zweite Methode der Isolirung der Alkaloide besteht im Extrahiren 
des bei der Alkoholwasserextraction erhaltenen Rückstandes mit heissem 
Amylalkohol und Entziehen der Alkaloide aus dem Amylalkohol durch 
heisses salzsäurehaltiges Wasser; ein Verfahren das zur Reingewinnung 
öfter zu wiederholen ist. 
Nach einer dritten Methode endlich wird statt des Aethers Benzin 
verwandt, welches die meisten Alkaloide allerdings leichter löst, aber den 
Nachtheil eines höheren Siedepunkts hat, was hesonders hei flüchtigen 
\lkaloiden in Betracht kommt. 
Ob in einem Falle die eine oder andere Extractionsmethode anzuwenden 
oder die verschiedenen Methoden zu combiniren sind, kann nur Praxis und 
Erfahrung ergeben. 
Sämmtliche bei der Alkaloiduntersuchung gebliebenen Rückstände 
werden vereinigt, mit Chlorsäure und Salzsäure zerstört und wie angegeben 
auf anorganische Gifte weiter geprüft. 
An diese rein chemischen Untersuchungen schliesst sich noch als 
zweiter Theil derjenige, welcher die von Gerichtschemikern oft verlangten 
mikroskopischen Prüfungen behandelt. 
Es sollen nur die am häufigsten vorkommenden Prüfungen, nämlich 
auf Blut. Haare und Samenflecken kurz angeführt werden. 
A. Blutnachweis. 
Die vom Richter dem untersuchenden Chemiker fast immer gestellte, 
50 Zu sagen stereotyp gewordene, Frage bei Blutuntersuchungen lautet „ist 
der verdächtige Fleck Blut und im Beiahungsfalle. ist es Thierhlut oder 
Menschenblut?“ 
Analog dieser Fragestellung zerfällt auch der Blutnachweis in zwei 
gesonderte Theile: 1. Den Nachweis von Blut überhaupt und 2. die Unter- 
scheidung von Menschenblut und Thierblut. 
1. Der Nachweis von Blut im Allgemeinen zerfällt in einen chemischen, 
mikroskopischen und spectroskopischen Theil.
	        
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