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Kalkstein, Kalk und Cement.
b) Chemische Prüfung.
1. Die noch ungebrannte Mischung. Um in derselben das Verhält-
niss des kohlensauren Kalkes zum Thon festzustellen, kann man entweder
mittelst des Scheibler’schen (S. 73) oder Finkener-Scheibler’schen (S. 363)
Apparates die Kohlensäure bestimmen: oder man ermittelt den Thon-
(Gesammsilicat-) Gehalt nach der sub 2 beschriebenen Methode.
2. Der gebrannte Cement. Die weitaus wichtigste und meist nur
allein vorgenommene Prüfung ist die Ermittlung des Thon- (Gesammt-
silicat-) Gehaltes. 2 g fein gemahlener Cement werden in einer Schale
mit etwa 20 ccm Wasser übergossen und mit verdünnter Salzsäure (der
man etwas Salpetersäur€ hinzugesetzt hat) zersetzt. Alsdann erhitzt man
zum beginnenden Sieden, fällt mit Ammoniak, filtrirt den Niederschlag ab,
wäscht ihn aus und verbrennt ihn sammt dem zwischen Filterpapier ge-
trockneten Filter im Platintiegel.
Die eigentliche Analyse des Cementes wird seltener vorgenommen,
dann aber gerade so wie die des Kalksteines (speciell des thonigen Kalk-
steines) ausgeführt.
Guter Cement (vgl. oben die Analyse des Bonner Cementes) löst sich
in conc, Salzsäure fast ganz‘ oder ganz. Will man den in Salzsäure un-
löslichen aus unaufgeschlossenem Thon und Sand bestehenden Rück-
stand untersuchen, so zersetzt man in einem hohen Becherglase 100 g
Cement mit roher conc. Salzsäure, verdünnt mit Wasser und filtrirt auf ein
Filter ab, welches durch ein genau gleich schweres zweites Filter (S. 23)
tarirt wurde. Man trocknet bei 100° im Dampftrockenschrank und wägt.
Zur Trennung des Sandes vom Thone benutzt man den Schöne’schen
der sonst einen Schlämmapparat (vgl. S. 85).
Von Verfälschungen des Cementes ist hauptsächlich der Zusatz
von Hohofenschlacke und von gemahlenem Kalkstein und Kreide
zu erwähnen. Zu diesen Verfälschungen führte die vor etwa drei Jahren
gemachte Entdeckung, dass gebrannter Portland-Cement Zusätze von einigen
fein gemahlenen Körpern (Kreide, Kalkstein, Hohofenschlacke, Trass, ver-
schiedenen Farben) verträgt. ohne an seiner Festigkeit Schaden zu nehmen‘!).
1) Die im Jahre 1882 in Berlin abgehaltene aussergewöhnliche Generalver-
sammlung des Vereins deutscher Cementfabrikanten hat erklärt, dass der Verkauf
von. Cement, welchem fremde minderwerthige Körper nach dem Brennen zugesetzt
sind, als „Portland-Cement“ für eine Täuschung des Abnehmers zu erachten ist,
wenn nicht beim Verkauf und bei der Lieferung der gemischten Waare deutlich
kenntlich gemacht wird, dass ein solcher Zusatz sich im Cement befindet. Zusätze
bis 2 Proc. des Gewichtes zum Zwecke dem Cemente besondere Eigenschaften zu
artheilen sollen jedoch nicht als Verfälschung angesehen werden.