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1921.
1922.
1922/23.
1923,
1923,
1925/26.
Neufassung der Gebührenordnung mit Rücksicht auf die „Teuerungs-
verhältnisse‘‘.
Entstehung der Gebührenordnung für Abschätzung industrieller Be-
triebseinrichtungen.
Die Währungszerrüttung bereitet erhebliche Schwierigkeiten. Man
hilft sich schließlich durch Benutzung der Indexzahlen für die gesamte
Lebenshaltung.
Aufstellung einer Gebührenordnung auf Goldbasis, die im wesent-
lichen noch im Frühjahr 1926 gilt.
Anerkennung der Gebührenordnung durch das Reichsfinanzmini-
sterium für seinen Bereich.
Eine neue Gebührenordnung, die den tatsächlichen Wirtschafts-
verhältnissen nach Überwindung der Inflation entspricht, wird von
den beteiligten Verbänden unter Verzicht auf die Anerkennung des
Reichsfinanzministeriums festgesetzt.
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Arbeitsgemeinschaft deutscher Betriebsingenieure
(ADB).
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In Anbetracht des allgemein wachsenden Interesses für die Betriebswissen-
schaften erschien es zweckdienlich, die in 19 Bezirksvereinen bestehenden
Ausschüsse für Betriebsorganisation planmäßig zusammenzufassen. Träger
dieser Arbeiten wurde die im Januar 1920 aus dieser Veranlassung heraus ge-
gründete Arbeitsgemeinschaft deutscher Betriebsingenieure. Die bestehenden
Ausschüsse für die Betriebsorganisation in den Bezirksvereinen wurden Orts-
gruppen der Arbeitsgemeinschaft.
Verfassung und Richtlinien für die Arbeitsweise und Ziele der ADB wurden
im Juni des nächsten Jahres auf einer Tagung in Kassel in Verbindung mit der
Hauptversammlung wie folgt festgelegt: „Zweck der ADB ist, die Hebung der
Wirtschaftlichkeit industrieller und gewerblicher Erzeugung im Wege des Er-
fahrungsaustausches durch gemeinnütziges Zusammenarbeiten von Fachgenossen
anter Ausschluß jeder Standes-, Sozial- und Wirtschaftspolitik zu erreichen“,
In der Erwägung, daß die Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiete
der Betriebstechnik nicht nur bei den wissenschaftlich gebildeten Ingenieuren
ruhen, sondern zum wesentlichen Teil aus der Erfahrung der Praxis geschöpft
werden müssen, hat sich der Vorstand des Vereines deutscher Ingenieure damit
einverstanden erklärt, daß auch Nichtmitglieder zu den Arbeiten der ADB
zugelassen werden.
Die ADB-Ortsgruppen sind die fachwissenschaftlichen Ausschüsse für
Betriebstechnik der Bezirksvereine. Die Bildung von Ortsgruppen bedarf
daher der Genehmigung der zuständigen Bezirksvereine.
Der Erfahrungsaustausch wird angestrebt durch Abhaltung von Vortrag-
abenden mit anschließender Aussprache, durch Besichtigungen, sowie durch
Herausgabe von Betriebsbüchern und Betriebsblättern. Die Mitteilungen
der ADB erfolgten seit Oktober 1920 unter den Mitteilungen der Betriebs-
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