I. Dimensionen der einzelnen Theile des Scbhifskörpers. 457
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zesetzte Spanten bis zum Oberdeck; Schiffe von mehr als 7 Met.
29’ 3”) Tiefe bis zum Zwischendeck nur zusammengesetzte, von da
an bis zum Oberdeck abwechselnd einfache und zusammengesetzte. —
Am Maschinen- und Kesselraum sind nur zusammengesetzte Spanten
anzubringen. Die Nieten, welche die Winkeleisen der Spanten mit
den umgekehrten Winkeleisen verbinden, sind um den achtfachen
Yurchmesser von einander entfernt; der Durchmesser folgt aus der
Fabelle Seite 458 u. 459.
Die Höhe der Bodenwrangen in der Mitte ist == ‚x der Tiefe im
3aum. An der Oberkante derselben .ist ein Winkeleisen und bei den
m Maschinen- und Kesselraum liegenden deren zwei angenietet.
3. Das Kielschwein erhält eine Höhe == 3 der Bodenwrangen,
wenn es auf dieselben aufgesetzt wird.
4. Die Platten der Aufsenhaut sind mindestens 3 Met. (9’ 6”)
ang und 0,6 bis 1 Met. (23 bis 38") breit. Bei einfacher Nietung
nüssen die Platten nicht weniger als 4 Nietendurchmesser übereinander
zelegt sein. Die Entfernung zweier Nietreihen und die Entfernung
Jerselben vom Rande der zu verbindenden Stücke darf nicht kleiner
‚ein als ein: Durchmesser. Die Nieten, welche die Platten mit den
Spanten verbinden, sind höchstens 8 Durchmesser von einander entfernt.
Die Kielgänge, Berggänge und der Schandeckelgang behalten die
‚orgeschriebene Stärke auf der ganzen Länge des Schiffes. Die übrigen
Plattengänge dagegen behalten dieselbe nur in der Mitte des Schiffes
ınd zwar auf 2% der Länge. Von da ab bis zum Hintersteven (jedoch
nicht bei Schraubenschiffen) kann die Dicke der Platten um 4 und
bis zum Vorsteven um + abnehmen, doch behalten diejenigen Platten,
welche unmittelbar mit den heiden Steven vernietet sind, die ursprüng-
liche Stärke. ;
5. Die Höhe der Decksbalken beträgt Ay der Länge des mittel-
;ten Balkens; die Entfernung derselben von einander ist gleich der
loppelten Enfternung der Spanten. An der Oberkante werden zwei
Winkeleisen angenietet, deren beide Schenkel zusammen eine Breite
zleich 3 der Höhe der Balken haben müssen. Die Knieplatten, mit
lenen die Balken an den Spanten befestigt werden, haben die Stärke
der Balken und eine Armlänge nach beiden Seiten == der dreifachen
Balkenhöhe,
Bei Schiffen von 8,9 bis 4 Met. (12’' 6” bis 12’.9”) Tiefe im
Raum hängt die Zahl der Raumbalken von der Form des Schiffs ab.
Bei 4 bis 4,5 Met. (12’ 9” bis 14’ 4”) Tiefe kommen 5; bei 4,5 bis
5 Met. (14’ 4” bis 16’) Tiefe 8 bis 4 Spanten zwischen zwei Raum-
balken; bei 5 bis 6 Met. (16' bis 19’) Tiefe abwechselnd 1 und 2
Spanten, bei mehr als 6 Met. (19’) Tiefe müssen so viel Zwischen-
decksbalken wie Raumbalken gelegt werden. Schiffe von 7 Met. (19)
Tiefe haben ‚drei Balkenlagen und eine gleiche Zahl Balken im Ober-
und Mitteldeck, im Zwischendeck dagegen nur so viel, dafs immer
3 Spanten zwischen 2 Balken liegen.