Full text: Des Ingenieurs Taschenbuch

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Achter Abschnitt. — Schiffbau. 
6. Die Breite der Seitendeckbänder ist gleich der doppelten Summe 
aus der Breite der beiden Schenkel der Spantwinkeleisen. 
Zur Verstärkung des Längenverbandes wird bei Schiffen mit einem 
Deck eine Wägerungsplatte von der Breite und Stärke des Seiten. 
deckbandes und zwar 0,7 Met. (2’ 3") unter dem letzteren angebracht 
und mit den Spanten vernietet, Bei Schiffen mit 2 oder 3 Decks 
ist die Wägerungsplatte in der Mitte zwischen den Decks anzubringen. 
Bei Schiffen von mehr als 800 Tonnen ist sie durch ein oder 2 Eck- 
eisen zu verstärken. 
7. Alle Dampfschiffe müssen 4 Schotten haben, welche auf der 
einen Seite durch verticale, auf der andern Seite durch horizontale 
Winkeleisen in Entfernungen von 1,2 Met. (8’ 10”) verstärkt sind, 
Die Decksplanken sind von derselben Stärke, wie sie für Holz- 
schiffe vorgeschrieben sind. Die Bekleidungsplanken im Innern .des 
Schiffes haben je nach dem Tonnengehalt desselben 3 bis 8 Centim, 
(14 bis 8") Stärke. 
ec. Anker, Ankerketten und Taue, 
Jedes Schiff mufs drei Buganker haben, und zwar zwei von dem 
in der Tabelle angegebenen Gewichte; das Gewicht des dritten kann 
um 15 } geringer sein; aufserdem ist das Schiff mit zwei Wurfankern 
zu versehen. 
Ton- 
nen 
gehalt 
60 
L00 
200 
200 
400 
300 
500 
60 
800 
(2.22) 
[200 
[500 
Gewicht 
der der 
Bug- Wurf- 
anker| anker 
Ötr, Ctr. [ Otr. 
5 
6,4 
12 
| 16 
0; 
Ketten. 
Dicke | Länge 
Mm. | Zoll IMeter| Fuls 
F26 
an 
Kabeltaue., 
Dicke | Länge 
Mm. | Zoll |Meter| Fu 
m PM 
100 320 
100 320 
150 ı 480 
150 1480 
De 
So 
Oo 
> 
480 
480 
480 
640 
‘5 640 
>! 640 
oO | 640 
200 | 640 
a 
AN 
Für Anker mit hölzernem Stock wird das angegebene Gewicht um 
} vermindert. Das Gewicht der Anker, sowie die Dicke der Ketten 
wird für Dampfboote von 3 ihres Tonnengehaltes berechnet, und von 
2 desselben, wenn der Dampf nur als Hülfskraft benutzt wird.
	        
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