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Achter Abschnitt. — Schiffbau.
6. Die Breite der Seitendeckbänder ist gleich der doppelten Summe
aus der Breite der beiden Schenkel der Spantwinkeleisen.
Zur Verstärkung des Längenverbandes wird bei Schiffen mit einem
Deck eine Wägerungsplatte von der Breite und Stärke des Seiten.
deckbandes und zwar 0,7 Met. (2’ 3") unter dem letzteren angebracht
und mit den Spanten vernietet, Bei Schiffen mit 2 oder 3 Decks
ist die Wägerungsplatte in der Mitte zwischen den Decks anzubringen.
Bei Schiffen von mehr als 800 Tonnen ist sie durch ein oder 2 Eck-
eisen zu verstärken.
7. Alle Dampfschiffe müssen 4 Schotten haben, welche auf der
einen Seite durch verticale, auf der andern Seite durch horizontale
Winkeleisen in Entfernungen von 1,2 Met. (8’ 10”) verstärkt sind,
Die Decksplanken sind von derselben Stärke, wie sie für Holz-
schiffe vorgeschrieben sind. Die Bekleidungsplanken im Innern .des
Schiffes haben je nach dem Tonnengehalt desselben 3 bis 8 Centim,
(14 bis 8") Stärke.
ec. Anker, Ankerketten und Taue,
Jedes Schiff mufs drei Buganker haben, und zwar zwei von dem
in der Tabelle angegebenen Gewichte; das Gewicht des dritten kann
um 15 } geringer sein; aufserdem ist das Schiff mit zwei Wurfankern
zu versehen.
Ton-
nen
gehalt
60
L00
200
200
400
300
500
60
800
(2.22)
[200
[500
Gewicht
der der
Bug- Wurf-
anker| anker
Ötr, Ctr. [ Otr.
5
6,4
12
| 16
0;
Ketten.
Dicke | Länge
Mm. | Zoll IMeter| Fuls
F26
an
Kabeltaue.,
Dicke | Länge
Mm. | Zoll |Meter| Fu
m PM
100 320
100 320
150 ı 480
150 1480
De
So
Oo
>
480
480
480
640
‘5 640
>! 640
oO | 640
200 | 640
a
AN
Für Anker mit hölzernem Stock wird das angegebene Gewicht um
} vermindert. Das Gewicht der Anker, sowie die Dicke der Ketten
wird für Dampfboote von 3 ihres Tonnengehaltes berechnet, und von
2 desselben, wenn der Dampf nur als Hülfskraft benutzt wird.