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Achter Abschnitt, — Schiffbau.
dende Seitendecksbänder haben. Diejenigen des Oberdecks bei Schiffen
mit zwei Decks oder zwei Balkenlagen und die des Ober- und Mittel-
decks bei. Schiffen mit drei Decks oder drei Balkenlagen haben eine
Breite == x der ganzen Schiffslänge. Die Breite wird auf der Hälfte
der Länge mittschiffs beibehalten und nimmt von da nach den Enden
allmälig bis auf 4 der ursprünglichen Gröfse ab. In keinem Falle
darf die Breite mittschiffs kleiner sein als 458"m (18”).
Das Seitendecksband der Oberdecks und des Mitteldecks bei Schiffen
mit drei Decks wird durch Winkeleisen von den in der L1.- Tabelle
angegebenen Dimensionen mit der Aufsenhaut verbunden. Das Seiten.
decksband des Mitteldecks wird aufserdem noch durch. ein auf der
Innenkante der Spanten angebrachtes und an das umgekehrte Winkel-
eisen vernietetes Winkeleisen, welches von vorne bis hinten durch-
läuft, mit diesen verbunden. Die Seitendecksbänder der untern Decks
haben von vorne bis hinten eine Breite == 4 der Breite des Ober-
decksbandes mittschiffs.
Das Durchschneiden der Decksbänder behufs Anbringung von Stützen
(Relings) ist nicht gestattet.‘
12. Längs- und Diagonal- Decksbänder (Tie-plates).
Alle Decks müssen an beiden: Seiten der Luken von vorne bis
hinten durchgehende Längsdecksbänder haben, deren Breite == 13} Balken-
höhen und deren Stärke gleich der der Seitendecksbänder ist.
Diagonal-Decksbänder sind soviel wie möglich anzuwenden.
Liegt auf den Raumbalken kein Deck, so kann man die Längs-
decksbänder gewöhnlich nicht anwenden, da sie der Verstauung
hinderlich sein würden; man legt daher ein Winkeleisen von den
Dimensionen der Winkeleisen für die Seitendecksbänder. in der Mitte
auf die Balken, welches von vorne bis hinten durchgeht.
Die Verstärkungsplatten um die Mastlöcher bei Segelschiffen haben
die Stärke der Seitendecksbänder und die vereinigte Breite der Platten
soll wenigstens gleich dem dreimaligen Mastdurchmesser sein. . Er-
halten die Mastlöcher Mastkeile, so ist ein Winkeleisen um die Mast-
(öcher zu nieten, welches die Dimensionen der: Hauptspantwinkel-
aisen hat.
13. Schotte (Bulkheads).
Dampfschiffe müssen aufser den Schotten des Maschinenraums noch
zwei wasserdichte Schotte haben, welche vom Kiel und der Aufsen-
haut bis zum Oberdeck bei Schiffen mit zwei Decks und bis zum
Mitteldeck bei Schiffen mit drei Decks reichen. Das hinterste Schott
braucht nur bis über die Wasserlinie geführt zu werden, wenn es mit
einem wasserdichten Deck von Eisen derart verbunden ist, dafs der
hinterste unter dem. Wasser befindliche Theil des Schiffes völlig ab-
geschlossen ist. Bei Segelschiffen ist nur ein Schott im Vordertheil
erforderlich.
Die Schotte werden mit dem anliegenden Spant vernietet und
erhalten aufserdem horizontale Knieplatten, durch welche sie mit der
Aufsenhaut verbunden werden. Diese Knieplatten befinden sich ab-