II. Dimensionen der einzelnen Theile des Schiffskörpers. 467
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wechselnd auf der Vorder- und auf der Hinterseite des Schotts und
nüssen möglichst auf der Mitte der Aufsenhaut angebracht werden.
Die - Füllstücke zwischen den Schottspanten und der Aufsenhaut be-
stehen aus Platten, die von der Vorkante des Spants vor dem Schotte
bis zur Hinterkante des Spants hinter dem Schott reichen. Die Schotte
sind in verticaler Richtung durch Winkeleisen zu verstärken, welche
icht weiter als 763”" (21’) von einander entfernt sein dürfen. ;
Alle Schotte müssen wasserdicht und gut verstemmt sein; befindet
sich innerhalb zweier Schotte keine Pumpe, so erhält das betreffende
Schott an jeder Seite des Kielschweins eine Schottthür (slwice cock
» valve), welche man vom Deck aus öffnen können mufs,
14. Doppelter Boden (Double bottoms).
Die Platten des doppelten Bodens haben die für die Schottplatten
mgegebene Stärke; doch mufs die Endplatte am Schott um 27" A)
stärker sein. Die Stofs- und Nathplatten derselben erhalten einfache
Nietung (ef. 9). Um die Innenseite der Aufsenhautplatten, Spanteisen etc.
ıntersuchen zu können, müssen genügende Mannlöcher angebracht sein.
15.“ Wägerung (Ceiling).
Die hölzerne Wägerung hat eine Stärke von 40 — 75" (11 — 8”),
je nach der Gröfse des Schiffs und ist an die umgekehrten Winkeleisen
so zu befestigen, dafs dieselbe zur Besichtigung der Aufsenhaut und
Spanteisen leicht abgenommen. werden kann.
16. Decksplanken (Decks).
Die Decksplanken werden. mittelst kleiner Schraubenbolzen mit
ner Mutter an der untern Seite an den Balken befestigt, und zwar
kommen deren zwei auf jeden Balken, wenn die Planke breiter ist
als 150%" (6”). . ;
|7. Bei erhöhten Quarterdecks kann die Stärke der Aufsenhaut,
Jer Decksbalken, Decksbänder, deren Winkeleisen und die der Decks-
planken um *} geringer sein, als die derselben Theile in der Höhe
des Oberdecks und zwar bei Schiffen mit zwei Decks. Bei über-
wölbten Hütten (full poops) und Backs können. die eben genannten
Theile um 4 schwächer genommen werden; die Aufsenhaut braucht
in keinem Falle stärker sein, als 97" (3); die Länge der Hütte und
ler Back zusammen darf nicht gröfser sein, als 3 der ganzen Länge
des Schiffes. Alle Spanten müssen bis zum Seitendecksband der Hütte
der der Back reichen,
Bei Schiffen mit drei Decks können die erwähnten Theile mit Aus-
nahme des Schandeckelganges um } schwächer genommen werden, als
a8 bei Schiffen mit zwei Decks für das Oberdeck vorgeschrieben ist.
18. Oberlauf (Spar deck). . .
Bei Schiffen mit einem Oberlauf werden. die Dimensionen der Plat-
;en, Balken, Decksbänder u. s. w. des Oberlaufs ‚um L. schwächer ge-
21ommen, als es für das Oberdeck vorgeschrieben ist; doch ist ein
Überdeck nicht als Oberlauf zu betrachten, wenn die gesammte Tiefe
im Raum nicht gröfser ist, als % der gröfsten Breite des Schiffes.
Schiffe der Klasse A werden alle 4 Jahre, die der Klasse A
alle 3 Jahre einer Besichtigung unterworfen.
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