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Brauerei.
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Brauküche. Wo möglich nach Norden gelegen, 13—16' (4—5 M.)
‚och und gewölbt. Die Grundfläche ist 12mal, und wenn der Maisch-
yottich zugleich als Seihbottich gebraucht wird, 9mal so grofs als
Jie des gröfsten Bottichs.
3. Die Gährung bezweckt, den Zucker in Alkohol und Kohlen-
‚ure zu zerlegen. Zunächst mufs die‘ Würze gekühlt werden.
Kühlschiff. Flaches rechteckiges Gefäfs von 6—8" (0,15—0,2 M.)
Jöhe, in dem die Würze nur 2—4" (0,05—0,1 M.) hoch steht. Die
nreufs. Tonne Würze (100 Quart == 8,7 Cub.-F. == 114,5 Liter)
srfordert bei 2” Höhe 22,25, bei 8” Höhe 14,8 und bei 4” Höhe
11,11 Q.-F. Kühlschiffläche. (100 Liter erfordern bei 50 Mm. Höhe
2Q.-M.; bei H = 80 Mm, 1,25 Q.-M.; bei H= 100 Mm. 1 Q.-M.)
Man macht die Kühlschiffe jetzt meistens von Eisenblech, das durch
einen Anstrich vor der Einwirkung der Würze geschützt ist. Die
Tafeln sind 6’ (1,88 M.) lg. und 4’ (1,25 M.) bt. und wiegen pro
Q.-F. 3—381 Pfd. (pro 1 Q.-M. == 15—16,5 Klgr.). Um die Abküh-
lung zu beschleunigen, wendet man Rührmaschinen, Ventilatoren und
Eisschwimmer von Kupfer oder Weifsblech an. Auch Wasser dient
jazu, wobei die Würze entweder innen in einer Röhre, oder aufsen
ın derselben herunterfliefst. Am besten sind Doppelröhren, bei denen
sich Wasser und Würze in entgegengesetzter Richtung bewegen. Be-
währt hat sich ein Kühlapparat von 61’ Länge, 3} Breite, 6— 8"
Tiefe (Länge == 2 M., Breite == 1,2 M., Tiefe == 0,15 — 0,2 M.) mit
Röhren von 2}—3” (65 — 80 Mm.) Durchmesser, Für untergähriges
air. Bier, das nach 4 Wochen frinkbar sein soll, kühlt man die
Nürze bis auf 9—6° R., für bair. Sommerbier (Lagerbier) auf 6—4° R,
ınd für obergähriges auf 12— 8° R. ab.
Kühlraum. 7—8' (2—22,5 M.) hoch, erfordert einen Gang von
(1 M.) Breite rings um das Schiff. Mufs möglichst luftig liegen.
Gährbottich. 5’ (1,6 M.) hoch; übersteigt ein Sud 25—37 preufs,.
Tonnen (3— 4000 Litr.) nicht, so nimmt man auf jeden Sud 1 Bot-
ich; hierbei ist noch der Steigraum ==j des Inhalts zu berücksich-
äigen. Die Zahl der Bottiche ist aus der Gährungszeit, die für Weifs-
xier 36 Stunden, für einfache Braunbiere 3 Tage, für Lagerbiere
bair.) 10—12 Tage ist, zu ermitteln; auflserdem müssen einige Re-
jervebottiche vorhanden sein. "Temperatur 5 — 10°.
Hefengefäfs. Von 1 Wspl. (13 Hectltr.) Malz oder 17—1800 Quart
Würze rechnet man circa 100 Quart (115 Liter) zum Verstellen
Jer Hefe, wozu incl, Steigraum ein Gefäfs von 4,6 C.-F. (0,14 C.-M.)
“nhalt erforderlich ist. Anzahl der Hefengefäßlse mindestens 2.
Gährraum. Er ist gewölbt, liegt 4— 8’ (1,25 — 2,5 M.) in der
Zrde, hat 8—10’ (2,5—8 M.) Höhe und bedarf an Grundfläche
2l—3mal so viel, als die der Bottiche beträgt.
Hopfenkammer, In den oberen Räumen gelegen; man braucht
pro Wspl. Malz 3 — 6 Schffl. (pro Hectltr. 0,12 — 0,25 Hectltr.) Hopfen,
and pro Wspl. Hopfen 6 Q.-F. (pro Hectltr. 0,044 Q.-M.) Grundfläche
incl. Gänge.