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Brücken.
von 3,2’ (1 M.) eckige Steine in Gröfse eines Hühnereies;
„ 2,17’ (0,66 „) runde Steine von 1” (2,6 Ctm.) Durchmesser:
» 1,07’ (0,88 „) Grand (starker Kies);
. 0,71’ (0,25 „ ) grober gelber Sand;
0,85’ (0,10 „) feiner Sand;
0,26’ (0,08 „) Töpferthon.
Breite. Für Strafsenbrücken: bei einfacher Bahn 10—12' (3 bis
4 M.), mit besonderen Fufswegen 15 — 18’ (5 — 6 M.); sollen sich
2 Wagen ausweichen können, 20—24’ (6— 8 M.), und, wenn aufser-
dem noch Fufßswege zur Seite liegen, 27-—36' (9—12 M.).
Für Eisenbahnbrücken: geringste lichte Weite einer Brücke für
2 Geleise 23’ 94” (7,468 M.), für 1 Geleise 12’ 94” (4,014 M.). Vergl.
d. Normal- Profil S. 641. Trottoirs werden mindestens 4— 5’ (1 bis
1,5 M.) breit angelegt.
Fahrbahn. Soll mindestens immer 3’ (1 M.) über dem höchsten
Wasserspiegel liegen; bei Bogenbrücken rechnet man wenigstens 2'
(0,6 M.) Höhe des Bogenscheitels über dem Niveau des Hochwassers.
Steigung bei Fahrstralsen 5—8"” pro Ruthe (4 — +4).
Sie kann bestehen:
a) aus auf den Querträgern liegenden 4zölligen Buckelplatten
oder cylindrischen Blechen; darauf eine Betonfüllung, dann eine
Asphaltschicht, worauf Erde und Pflaster folgt, so dafs die Fahrbahn
5—18" (13—47 Ctm.) über den Platten liegt.
5) aus einem einfachen oder doppelten Bohlenbelag von Eichen-
holz; der Unterbelag 45” (10 —_ 13 Ctm.), der Oberbelag 3 — 4"
(8—11 Ctm.) stark; für die Radstöfse mufs im Oberbelag je 10—19%
(3-—4 M.) eine Bohle beiderseits 4— 7" (10_— 18 Ctm.) vor den
übrigen vorgestreckt werden. Der untere Belag dauert 5-—8, der obere
1}—4 Jahre, je nach der Stärke des Verkehrs:
c) aus einem Bohlenbelag mit Kiesdecke; der Belag 4—5"” (10
bis 13 Ctm.) stark, von eichenen Bohlen, darauf folgt am besten eine
Lehmschicht von 2” (5 Ctm.), alsdann die Kiesschicht von 6 8"
(16—21 Ctm.) Höhe.
d) aus einer Beschotterung auf gufseisernen Platten, die Beschot-
terung besteht meist aus einer 10” (26 Ctm.) starken Schicht Beton.
e) aus einem Holz- oder Steinpflaster; Stärke des Bohlenbelags
4—5” (10—18 Ctm.), der Sandschüttung 10—12” (26—32 Ctm.).
f) aus zwischen die Träger resp. Gurtungen gespannten gemauer-
ten Kappen,
In den meisten Fällen giebt man der Fahrbahn „A. bis „1 der
Breite zur Wölbung.
Belastung. Siehe S, 625.
Pfeiler. Ist die Pfeilerhöhe h, so ist die obere Pfeilerstärke:
= +h-4-20” oder =14+0,54M.;
nach Becker: wenn wo die Entfernung von Mitte bis Mitte der Pfeiler
bezeichnet, die obere Ffeilerstärke in Metern: