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Kalkbank, Keller.
1 Tonne hydraulischer oder Wasserkalk 8 — 10 C.-F. (0,25 bis
0,3 C.-M.) gelöscht. (Vergl. Mörtel).
Kalkbank. 8’ (2,5 M.) Ig., 6’ (2 M.) bt., 14” (36 Ctm.) h., löscht
ca. 4 Wispel (1 C.-M.) Kalk auf einmal; kleinere 4’ (1,25 M.) 1g.,
22—3’ (0,8—1 M.) bt., löschen c. 1 Wispel (0,3 C.-M.) Kalk.
Kalkbrennen. Bei fettem Kalk (wenn die Nebenbestandtheile
nicht über 102 betragen) sind zu 1 Ctr. Kalkstein erforderlich: 2 C.-F.
(0,06 C.-M.) Kiefernholz oder 4 Schffl. (0,08 C.-M.) Steinkohlen oder
20—24faches Kalkvolumen an Torf. Das Schwinden beträgt gew.
455 des Gewichts oder 10— 20 % des Volumens; bei einigen Kalk-
Sorten nur 23%, bei anderen 54 % des Gewichts. Zeit des Brandes
36—40 Stunden.
Kalkkasten. 2’ lg., 20” bt., 18” h. falst 5 C.-F. (0,6 M. lg.,
9,5 M. bt., 0,47 M. h. fafst 0,14 C.-M.).
Kalklöschen.
a. Zu Kalkbrei durch Aufgielsen von c. 3,2—3,6 fachem Volu-
men, oder c, 2} des Kalkgewichtes an Wasser. Ist dieser Kalkbrei
so weit abgetrocknet, dafs er Risse bekommt, so ist das Volumen das
31—33, das Gewicht das 21 fache des ungebrannten Kalkes.
ö. Zu Kalkhydrat oder Kalkmehl durch Eintauchen in Wasser.
Hierbei werden c. 32 2 d. Vol. Wasser gebunden. Zu Brei angerührt
vermehrt sich das Volumen auf das 2 — 2lfache des ungebrannten
Kalkes.
ö. Zu Kalkhydrat oder Kalkmehl durch die Luft. Zu Brei an-
zerührt vermehrt sich das Volumen auf das 13fache des ungebrannten
Kalkes. — Völlig aufgelöst wird der Kalk durch das 778 fache Was-
servolumen bei 15,6% C.
Kalkpise für Trottoirs. 1 Th. Weifskalk und 912 Th. trockener
Sand mit sehr wenig Wasser gut durchgearbeitet, in Lagen von 6"
‘16 Ctm.) aufgetragen und gestampft.
Kamin. Breite 218’ (0,8— 0,94 M.), Tiefe 11—1! (0,4 bis
0,47 M.). Höhe des Heerdes über dem Fufsboden 1-—1' (0,15 bis
0,3 M.). Die Weite des. Rohres für einen Heerd von 14—2 Q.-F.
0,125 — 0,2 Q.-M.) Fläche 8” (21 Ctm.): für gröfsere Heerdflächen
ein Steirerohr.
Kanal. Uferböschung in Erde 2:3, Grundbreite = 2 Schiffs-
breiten +3’ (1 M.), bei senkrechten Seitenwänden 2 Schiffsbreiten
+7’ (2,2 M.). Wassertiefe == Einsenkung des Schiffes + 1} (0,5 M.).
Vergl. Hydrostatik.
Keller. Lage des Fufsbodens unter dem tiefsten Punkte des
Gurtbogens 5 — 6’ (1,6 — 2 M.), und wenn der Keller als Wohnung
benutzt werden soll, mindestens 1’ (0,3 M.) über dem höchsten Stande
des Grundwaesere