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Landbau,
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Besondere Regeln über die Mauerstärken. ;
A. Mauern, die keinen Seitendruck empfangen, ,
Frontwände erhalten bei 12 — 15’ (4,2 M.) Geschofshöhe im obersten
Geschofs 1} Ziegel Stärke; jedes tiefer liegende Geschofs ist 4} Ziegel
‚tärker zu nehmen, als das darüber liegende. Wenn die Frontwände
nicht sehr lang sind, sondern in mindestens 24’ (7,5 M.) eine Scheide-
wand haben, so können auch die 2 zunächst unter dem obersten Ge-
schosse liegenden 2 Ziegel stark sein.
Frontwänden von bedeutender Höhe h giebt man als Stärke
; h h
für A in Fufsen : (3—+ 5) bis (+ 3) Ziegel,
für h in Metern: (3+3z5) bis (3+ )
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Frontwände kleiner Wohngebäude auf dem Lande und einstöckiger
Gebäude, wie Scheunen, Remisen etc. nehme man 1} oder 1 Ziegel
stark; im letzteren Falle sind. sie aber unter jedem Dachbinder mit
siner Vorlage von 3 -— 384 Ziegeln Länge und 2— 24 Ziegeln Stärke
zu versehen.
Giebelwände. Tragen sie Walme, so sind sie wie Frontwände zu
’etrachten.
Freistehende Grenzgiebel. Im Dache 1 Ziegel stark mit Verstär-
kungspfeilern, den Bundstielen entsprechend, von mindestens 2 Ziegeln
Länge und 4 Ziegel Stärke. Im obersten Geschosse 1} Ziegel; dar-
anter das 2te 1} oder 2 Ziegel, das 3te 2 Ziegel, das 4te 23 Ziegel.
Die gröfseren Maafse gelten für grofse Tiefen und hohe Geschosse.
Nicht freistehende Grenzgiebel. a. Gemeinschaftliche, im Dache
1 Ziegel stark, je 2 Geschosse darunter ‚mit } Ziegel Verstärkung.
5. Nicht gemeinschaftliche, im Dache 1 Ziegel, 2 Geschosse. darunter
äauch 1 Ziegel, die 2 folgenden Geschosse 1 oder 11 Ziegel, je nach-
dem die Frontlänge gering (80— 40) (9—18 M.) oder gröfser ist.
In Berlin sind die Grenzgiebel durch alle Etagen (excl. Dach) 13 Stein
stark, bei gemeinschaftlichen zusammen 2 Stein stark.
Hohe Wände bei Pultdächern. Freistehende. a. Bei Stuhlwänden
| Ziegel stark. b. Ganz massiv, ‚durchweg 1} Ziegel, oder 1 Ziegel
mit Verstärkungspfeilern von 14 Ziegel. Nicht freistehende werden
wie Grenzgiebel betrachtet. Bei Pultdächern sowie auch bei Dach-
ziebeln (Berlin) in der Regel in Fachwerk ausgebunden, mit 4} Ziegel
zerblendet und die Stiele 4 Stein breit eingefafst. ;
Mittelwände bei 30' (10 M.) Gebäudetiefe im obersten Geschofs
i. Ziegel, je zwei darunter 11 Ziegel stk.; bei mehr Tiefe mit } Ziegel
Verstärkung. Wenn 2 derselben bei Tiefen bis zu 40’ (18 M.) einen
Sorridor bilden 1 Stein stark bei Etagenhöhen bis 10’ (3 M.). Sollen
‚ussische Rauchröhren nicht durch Vorlagen gebildet oder die Corri-
lore gewölbt werden, mindestens 1} Stein. Treppenmauern in gleicher
Stärke bis unter das Dach, und gleich dem Mittel aus der obern und
antern Stärke der gewöhnlichen Wände.