ch; für
M.), für
4. Thür
ıter 44
) breit.
unter 6°
nfgena-
Nagel,
Wand-
rläche,
Breite
ı + der
fd, F.
mägel).
man £
Q.-M.
9“ (10
Visitireisen. Vorpflaster.
721
wo P der Druck, den 1 Q.-F. verdichtetes Erdreich auszuhalten ver-
mäg, in Pfunden,
@7 das Gewicht des Rammklotzes in Pfunden, und
co ein der Fallhöhe A (in Fufsen) des Klotzes entsprechender Coef-
feient ist,
(Wenn P in Klgr. pro Q.-M. gegeben, c der der Fallhöhe h% in M.
antsprechende Coefficient ist, und G in Klgr. gesucht wird, so ist
P==9,5 Ge.)
Folgende Tabelle (nach Rondelet) giebt die Werthe von c für
verschiedene Werthe von h.
bei &
bei %
bei h
in
Par. r.| Metern
ın
Par. F. | Metern
in
fr
Par. F.|Meterp
4
»
3
4
0,32
0,65
0,97
1,80
1,62
1.95
2.67
11,47
16,20
19,82
22,90
25,59
28,02
30.98
8 |
9
10
i
„1
2,60
2,92
3,25
3,57
3,90
4,22
4,55
32,37
34,34
36,19
37,96
39,68
41,25
42.80
15
16
17
+5
4,87
5,20
5,52
5,85
6,17
6,50
7.80 |
44,30
45,76
47,17
48,58
49,86
51,15
56.03
5
ß
=
L-
°
%
2 Ctm.)
reit, in
7 Ctm.)
(1 bis
zeigung
n.) ist.
en sind
B— 1“
nach
a. Der
x Trep-
iefslich
so viel
fd. F.
ig und
‚rundes
st oder
‚e] An-
Visitireisen dienen zur Untersuchung des Baugrundes und sind
spitze Eisenstangen von 8— 12’ (2,54 M.) Länge und 1“ (2,5 Ctm.)
Durchm., welche oben mit einem Handeriffe versehen sind.
Vorgelege (Kamine), 3‘ (1 M.) 1g., 2’ (0,6 M.) bt., 5—6‘ (1,5
bis 2 M.) hoch; Heizkamine 1‘ 8“ (0,5 M.) und 1}4— 2‘ (0,5—0,6.M.)
grofs. Umfassungsmauern } Stein stark, müssen feuerfest gebaut, ge-
wölbt und abgepflastert werden und dürfen nicht auf Balken oder
Deckenstaaken gestellt werden, sondern es müssen dazu eiserne Lager
gelegt, oder auf den Ecken Stichkappen gewölbt oder eine Unter-
stützung ausgekragt werden. In Treppenräumen, oder in der Nähe
hölzerner Treppen dürfen sie nicht angelegt werden, oder sie müssen
ziserne Thüren mit Federklinken erhalten.
Hölzerne Vorgelegsthüren sollen mind. 2‘ (0,6 M.) von den Ein-
ziehlöchern entfernt sein und in Mauerfalzen liegen; liegen die Thüren
näher, so müssen sie in einer Entfernung von 1‘ (0,3 M.) und dar-
anter von Eisen oder von 1-—2' (0,8 — 0,6 M.) Entfernung mit Eisen-
blech bekleidet sein. (Nach gesetzl. Bestimmungen.)
Vorpflaster vor den inneren oder äufseren Heizlöchern und Vor-
gelegen ist 1’ (0,3 M.) breit, und ist auf jeder Seite 1' (0,8 M.) länger
als die Einheizung lang. (Nach gesetzl. Bestimmungen.) Dasselbe
besteht aus Fliesen, oder als Ersatz aus Estrich, Zink oder Eisen.
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