Full text: Des Ingenieurs Taschenbuch

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Anhang. 
Regierung dergestalt festzusetzen, dafs die benachbarten Grund- 
besitzer durch Rauch, Rufs u. s. w. keine erheblichen Belästi- 
gungen oder Beschädigungen erleiden. Treten dergleichen Be- 
lästigungen oder Beschädigungen, nachdem der Dampfkessel in 
Betrieb gesetzt worden ist, dennoch hervor, so ist der Unter- 
nehmer zur nachträglichen Beseitigung derselben durch Erhöhung 
der Schornsteinröhre, Anwendung rauchverzehrender Vorrichtun- 
gen, Benutzung eines anderen Brennmaterials, oder auf andere 
Weise verpflichtet. 
Auf Dampfschiffskessel und Locomotivkessel finden diese Bestim- 
mungen keine Anwendung, und auf Kessel von Locomobilen nur in 
dem Falle, wenn solche längere Zeit an einer bestimmten Stelle in 
Betrieb erhalten werden. 
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$ 8. Jeder Dampfkessel mufs mit mehr als einer der besten be- 
kannten Vorrichtungen zur jederzeitigen zuverlässigen Erkennung der 
Wasserstandshöhe im Innern desselben, wie z. B. mit gläsernen Was- 
serstandsröhren, mit Probirhähnen oder Schwimmern u. s. w. versehen 
sein. Diese Vorrichtungen müssen unabhängig von einander wirksam 
and es mufs eine von ihnen mit einer in die Augen fallenden Marke 
des Normalwasserstandes versehen sein. 
$ 9. An jedem Dampfkessel mufs ein Speiseventil angebracht sein. 
Jeder Dampfkessel mufs mit wenigstens zwei zuverlässigen Vor- 
sichtungen zur Speisung versehen sein, welche unabhängig von ein- 
ander, sei es durch die Dampfkraft des Kessels selbst, sei es durch 
eine andere Kraft, in Betrieb gesetzt werden können, und von denen 
jede für sich im Stande sein mufs, dem Kessel das zur Speisung er- 
forderliche Wasser zuzuführen. Mehrere zu einem Betriebe vereinigte 
Dampfkessel werden hierbei als ein Kessel angesehen. 
$ 10. Auf jedem Dampfkessel müssen ein oder mehrere zweck- 
mäfsig ausgeführte Sicherheitsventile angebracht sein, welehe nach 
Abzug der Stiele und der zur Führung derselben etwa vorhandenen 
Stege für jeden Quadratfufs der gesammten vom Feuer berührten 
Fläche im Ganzen mindestens die nachstehend bestimmte freie, zur 
Abführung der Dämpfe dienende Oeffnung haben, nämlich bei einem 
Ueberschufs der Dampfspannung über den Druck der äufseren Atmo- 
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