196 Der Lanzenschwinger und Seelenführer
aber vielfach schon germanische Namen. Die Stadt Worms war,
wie schon aus dem Namen zu schließen ist, ursprünglich eine keltische
Siedelung. Unter der Römerherrschaft bildeten germanische Van—
gionen den Grundstock der Bevölkerung. In der Völkerwanderung
überfluteten wechselnde Völkerschaften die Gegend; Burgunden,
Alemannen. Später wurde sie fränkisch und bald nach der frän—
kischen Besetzung wurde sie endgültig christlich. Die Verehrung der
drei Schicksalsschwestern hat allen Wechsel überdauert; ob sie nun
einen keltischen oder germanischen Namen tragen, ob sie lateinisch
deae matres oder matronae heißen oder ob sie unter dem Christen—
tum als die drei heiligen Jungfrauen Embet, Warbet und Willibet
auftreten (vgl. Abschnitt 2.
In Emmetzheim bei Weißenburg am Sand, dessen Denkmale
später noch in anderem Zusammenhang zu erwähnen sind, haben
sich rohe Steinbilder erhalten; sie werden jetzt aufbewahrt in der
städtischen Sammlung in Weißenburg. Die Arbeit zeigt sehr wenig
Einwirkung von römischer Kunst; sie ist sicher einheimisch; wahr—
scheinlich rührt sie von der vorgermanischen keltischen Bevölkerung
her, die sicher mehr oder minder verrömert war. Man hat auch an
wendischen Ursprung gedacht. Die örtliche Überlieferung erzählt,
daß erst Karl der Große das dortige heidnische Heiligtum zerstört
habe. Das wäre zwar lange nach dem Ende der römischen Herr—
schaft und nach der germanischen Besetzung dieser Gegenden. Trotz—
dem ist es nicht ausgeschlossen, daß jene Zerstörung eines nichtchrist—
lichen Heiligtums durch Karl den Großen, wenn sie überhaupt ge—
schichtlich ist, einen noch besuchten Tempel keltisch-⸗römischer Gott—
heiten betraf, deren Steinaltäre wir in jenen erhaltenen Steintrüm—
mern in Weißenburg vor uns hätten. Der Ort liegt dicht am römi—
schen Grenzwall; nicht allzuweit von der alemannisch-bayerisch-frän⸗
kischen Dreiländerecke, nördlich Donauwörth. In diesen Gegenden
besonders scheinen lateinische Zinsbauern vielfach den Sturz der
RKömerherrschaft und die germanische Besetzung überdauert zu haben.
In Bayern überhaupt gibt es eine Menge Ortsnamen auf Walch,
die offenbar solche Siedelungen bezeichnen. In frühmittelalterlichen
Urkunden werden vielfach lateinische Hörige (romani tributarii) bei
Veräußerung von Ciegenschaften erwähnt. Romani tributarii kom—
men auch in den Volksrechten, bei der verschiedenen Höhe des Wer—
geldes, vor. Sie haben naturgemäß, nach den Begriffen der Zeit,
eine niedrigere Einschätzung als der lateinische Grundeigentümer
romanus possessor) und gar als der freie Franke oder Bayver. Die
Forschung über Kirchenpatrozinien hat, wie schon erwähnt, er—
wiesen, daß sich christliche Kirchenstiftungen aus römischer Zeit in