Tieropfer
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röblingen findet sich noch weiteres, was auf vorchristliche Be—
deutung dieser Stätte hinweist. C. G. Hohmeyer (Die Haus⸗ und Hof⸗
marken, S. 228) berichtet von „runischen Zeichen, wie sie schon an der
romanischen Kirche in Oberröblingen sichtbar sind'“. F Das
Steinbild von Oberröblingen kann nicht, wie man beim Belsener ver—⸗
sucht hat, für die griechischzrömische Welt in Anspruch genommen
werden; erstens wegen der Art seiner Ausführung; zweitens weil die
Römer dort nie gewesen sind und weil wegen der großen Entfernung
vom Grenzwallgebiet auch eine Verschleppung aus diesem nach seiner
jetzigen Stelle mindestens äußerst unwahrscheinlich ist. Slawisch könnte
es allerdings sein; es liegt nur wenig westlich der Saale, die wir
im allgemeinen für die Westgrenze des slawischen Vordringens halten.
Die Steinbilder an der Belsener Kapelle hängen mit einer vor—
christlichen und zwar nichtrömischen Gottesverehrung zusammen und
dieser Gott hatte etwas mit der Sonne zu tun. Die Tierhäupter aber
bedeuten die Opfertiere, die diesem Gott geopfert wurden vgl. E.
Windisch a. a. O. S. 79).
Daß die deutschen Stämme noch verhältnismäßig spät in dieser
Weise opferten, geht daraus hervor, daß Gregor der Große, wie
schon erwähnt, es noch ausdrücklich den Franken verbieten mußte,
den Göttern Opfergaben in Gestalt von Tierköpfen darzubringen.
Man hat bei der Belsener Gestalt an den Gott Froh gedacht,
dem Schweine geopfert wurden; ogl. Kolb, Zwei Frobilder, in den
Württemb. Vierteljahresheften; in Verbindung mit dem Bracken—
heimer Steinbild, das allerdings dem Belsener Männlein verwandt
scheint. Aber Fro ist eben für Deutschland nirgends bezeugt, son—
dern nur von den Sprachwissenschaftlern „erschlossen“. 10)
Auch an der Belsener Kapelle macht man die Beobachtung wie
in Gmünd, daß die Tiergestalten künstlerisch besser sind als die
menschliche Gestalt. Es ist aber hier wahrscheinlich, daß diese
verschiedenen Bestandteile der Belsener Stirnseite nicht gleichzeitig
MWie rasch ist der Altsprachler gegenüber etwas gewagterer Vermutung in
der deutschen Altertumsforschung mit dem Vorwurf der unbegründeten Einbildung
bei der Hand, z. B. gegenüber den Deutungen des Regensburger Schottenportals aus
der Lehre von der Götterdämmerung; gegenüber der freilich nun widerlegten Deutung
des Baums an der Kirchentüre des Bapfisteriums in Parma, an dessen Wurzeln die
Tiere nagen, auf die Weltesche der nordischen Lehre. Wie kühne Deutungen läßt man
andererseits den reinen Sprachlern und der griechisch⸗ römischen Denkmälerforschung
durchgehen, die aus ein paar erhaltenen Fußspuren eines Tempelgiebels frischweg die
ganze Bildhauerei dieses Giebels ergänzt. Das Lühnste freilich von wissenschaftlichen
Schlüssen und ewig denkwürdig blesbt der von Huschke, Verfassung des Servius
Tullius, aus der Rechtsgeschichte als unbedingt im Zusammenhang notwendig und
daher sicher einmal vorhanden gewesen „erschlossene“ Bovigus; ein bisher natur—
geschichtlich völlig unbekanntes Tier, das zum Ziehen und andererseits vermöge
seines Rüssels zum Lenken des Pfluas befähiat wart