Der Hain des Schwertgottes
bar aus der Rune für Tyr Mdifferenziert“ (Quitzmann, Die heid nische
RKeligion der Baiwaren 5. 68; Simrock a. a. O. S. 273). Die um—
gebogene Lilie und die gekreuzten Cilien des Schwertslocher Frieses
haben nun eine große Ähnlichkeit mit dieser Kune, die auch so P über⸗
liefert wird. t; z; Tiu; Ziu. Die Umbiegung, Niederbeugung dieses
Zeichens, seine Durchkreuzung durch das gleiche Zeichen, würde
dann bedeuten, daß die Zauberkraft des feindlichen Gottes, des
Unholdes, dadurch gebrochen, unschädlich gemacht werden solle;
etwa so, wie im Volksaberglauben der falsche Schwur unschädlich
gemacht oder der Fluch durchgeleitet wird, wenn der Schwörende
gleichzeitig mit dem Aufheben der drei Schwurfinger die drei Finger
der linken Hand heimlich nach unten streckt. Daß das Zeichen der
Ziurune etwas verändert ist, spricht noch nicht gegen unsere Deutung,
sondern wäre leicht zu erklären; sowohl aus der Absicht, die Ge—
heimnisse zu verhüllen, wie auch aus der Scheu, aus der heraus
man den Namen des bösen Geistes nur verblümt aussprechen will;
z. B. den Teufel „Gott⸗sei⸗-bei⸗ uns“ nennt. Auch stehen die Schrift⸗
zeichen einer wenig verbreiteten oder gar geheim gehaltenen Schrift
nicht so fest; erst recht nicht zu einer HZeit, in der diese Zeichen von der
Kirche verpönt waren. Das war wohl damals der Fall; anders als
noch im 6. Jahrhundert, als der Bischof von Poitiers, Venantius
gfortunatus, einen Freund auffordert, er solle ihm seine Briefe doch
in der Volkssprache statt lateinisch abfassen und mit Runen auf Bolz
ritzen, statt sie auf Pergament zu schreiben.
Uber die Haus⸗ und Familienmarken hat der Deutschrechtler C.
G. Hohmeyer in zwanzigjähriger Arbeit einen gewaltigen Stoff zu—
sammengetragen. In ihnen stecken vielfach Runen; ob und bis in
welche Zeiten damit noch wirklich bestimmte Vorstellungen über deren
Bedeutung verbunden wurden, bleibe dahingestellt. A. Schmidt,
haus⸗ und Familienmarken aus dem Amt Vlotho, in den Ravens-⸗
berger Blättern, August 1908, bringt eine Reihe solcher Hausmarken,
noch in den letzten Jahrhunderten in Gebrauch, von denen er mit
Recht sagt: „Die Ähnlichkeit einiger Zeichen mit altdeutschen Runen
ist unverkennbar.“ Vertreten sind unter den achtundzwanzig Marken,
die Schmidt bringt, besonders die T-oSiu-rune, die Hagalrune und die
N-rune
„Daß die Hausmarke im deutschen Norden seit dem dreizehnten
Jahrhundert mit der heidnischen Rune zusammentrifft und wirkliche
Kunenzeichen enthält, ist durch zahlreiche und gewissenhafte Unter⸗
suchungen bestätigt“ (E. L. Rochholz, Deutscher Glaube und Brauch
m Spiegel der heidnischen Vorzeit, 5. —176).