Full text: Fachinformationsprogramm 1985 - 88 der Bundesregierung

11.3 Angrenzende Programme 
Gemeinschaftsprogramm zur Entwicklung des Fachinformationsmarktes der 
Europäischen Gemeinschaft") 
Verbesserung der Marktbedingungen und des Informationsumfelds im Hin- 
blick auf technische, sprachliche, administrative, wirtschaftliche, rechtliche 
und politische Aspekte sowie das Informationsbewußtsein und die Ausbil- 
dung. 
Förderung innovativer Initiativen auf den Gebieten Wissenschaft und Techno- 
jogie, Wirtschaftswissenschaften und Ökonometrie, Handel und Finanzen, 
Rechtswesen, Kreditinformation, besondere Marketinginformation, allgemei- 
ne Information sowie höherwertige Dienste. 
Europäisches Strategisches Programm für Forschung und Entwicklung auf 
dem Gebiet der Informationstechnologien (ESPRIT) der Europäischen Kom- 
mission?) 
FuE-Bereich: Wissenstechnik (Knowledge Engineering) mit Analyse der ent- 
wicklungsfähigen Bereiche für die Anwendung von wissensverarbeitenden 
Systemen, der Wissensakquisition und der Anwendungen auf dem geeignet- 
sten Anwendungsträger in Form von Schnittstellen Mensch/Maschine (MMIJ), 
Maschinenkapazität, Daten-Wissensbasiskapazitäten und Speicherkapazitä- 
ten sowie Kommunikationseinrichtungen. 
FuE-Bereich: Informations- und Wissensspeicherung mit der Festlegung von 
Informations- und Wissensspeicherorganisationen, Ermittlung funktioneller 
Aufteilungen, Strukturen und Mechanismen großer Wissensbasen, Entwick- 
lung und Einführung neuer Speicherstrukturen (Zz. B. optische, biologische), 
Verwirklichung adäquater Dialogtechniken sowie automatischer oder halb- 
automatischer Aufbau sehr großer Wissenssysteme. 
FuE-Bereich: Fortgeschrittene Arbeitsstationen als Zugang des Benutzers 
zum Bürosystem, insbesondere Bildschirmgeräte und Tastaturen, die ein 
integriertes Ein-/Ausgabegerät bilden, das Text und Bilder durch direkten 
manuellen Zugang handhaben kann, schnellere, flexiblere Drucker (Text, Gra- 
phik, Farbe) zu geringen Kosten. 
I) vgl. Drucksache 10/1344 des Deutschen Bundestages 
7) vgl. Ratsbeschluß vom 28. 2. 1984, 84/130/EWG, Amtsblatt L 67/54 
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