Die Fachinformationspolitik der Bundesregierung verfolgt nicht die Absicht,
die Produktions- und Angebotsstrukturen im Markt für Fachinformation in
bestimmte Bahnen zu lenken. Soweit Förderungen erfolgen, sind übergeord-
nete gesellschaftliche oder gesamtwirtschaftliche Gründe maßgebend, weil
es sich entweder um Bereiche der Grundlagenforschung, um Aufgaben staat:
licher Daseins- und Zukunftsvorsorge oder um besonders risikoreiche, auf-
wendige, die Privatwirtschaft überfordernde längerfristige Vorhaben handelt.
Die Förderung orientiert sich am Prinzip der Subsidiarität, also der Nachran-
gigkeit staatlicher Hilfen gegenüber Privatinitiativen, und muß Beeinträchti-
gungen des Wettbewerbs vermeiden.
Leitlinie staatlicher Tätigkeit ist es, privatwirtschaftliche Initiativen auch im
Markt für elektronisch übertragene Fachinformation zu ermutigen. Hierzu ist
eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Fachverlagen, den Fach-
informationseinrichtungen und den wissenschaftlichen Bibliotheken eine
wichtige Voraussetzung. Grundlegendes Ziel einer marktwirtschaftlichen
Neuorientierung‘ der Fachinformationspolitik bleibt es, den Staat auf den
Kern seiner Aufgaben zurückzuführen, neue Subventionstatbestände zu ver-
meiden sowie bestehende erforderlichenfalls zu korrigieren.
Im Lichte dieser Ziele und Grundsätze sowie im Hinblick auf die bisherigen
Erfahrungen mit dem Informations- und Dokumentationsprogramm von 1974
zeigt dieses Programm, welche Felder die Bundesregierung künftig der Pri-
vatinitiative überlassen will, ob und inwieweit private Dokumentationen oder
Dienstleistungen staatlich gefördert werden sollen und in welchen Gebieten
gesamtwirtschaftlich begründbare eigene Infrastrukturangebote vorzuhalten
sind. Sofern zur Erfüllung staatlicher Aufgaben und Informationspflichten
der Staat selbst Fachinformation herstellt oder anbietet, ist im Einzelfall zu
entscheiden, für welche Funktionen auch Private ganz oder teilweise heran-
gezogen werden können. Die Bundesregierung wird daher weiterhin die Mög:
lichkeiten der Privatisierung staatlicher Beteiligung und öffentlicher Leistun-
gen im Bereich dieses Fachinformationsprogramms prüfen.
Fachinformation soll grundsätzlich über den Markt bzw. in den oben genann-
ten Ausnahmefällen zumindest gegen eine marktgerechte Vergütung ange-
boten werden. Nur so kann eine flexible Anpassung des Angebots an die
Informationsnachfrage dauerhaft gewährleistet werden. Sie ist bei der Fach-
literatur und den Faktensammlungen der Verleger selbstverständlich und
sollte in Zukunft auch für Volltext- und Faktenbanken gelten.
Bei Hinweisbanken, die sich überwiegend wirtschaftlich nicht tragen, und
insgesamt bei der Fachinformation für Wissenschaft und Forschung trägt
der Staat eine besondere Verantwortung, von der ihn kommerziell arbeitende
Unternehmen erfahrungsgemäß nicht durch ein ausreichendes Informations-
und Dienstleistungsangebot entlasten. Insofern ist staatliches Engagement
in diesem Bereich ein Element indirekter Förderung von Wissenschaft und
Forschung. Gleichwohl gilt auch hier, daß der Kostendeckungsgrad der
Datenbanken, d. h. das Verhältnis von Aufwand zu Einnahmen, zu verbessern
ist.
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