Full text: Fachinformationsprogramm 1985 - 88 der Bundesregierung

Zweiter Teil: Ziele und Zusammenfassung der Schwer- 
punkte der Fachinformationspolitik 
3. Ziele der Fachinformationspolitik 
Die Bundesregierung verfolgt im Rahmen der Neuorientierung ihrer Fachin- 
formationspolitik und ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten folgende 
Ziele: 
9 die Rahmenbedingungen des Fachinformationsmarktes zu verbessern 
und — z. B. durch Deregulierung und Privatisierung — bestehende Hin- 
dernisse und Engpässe abzubauen; 
den Informationstransfer innerhalb der Wissenschaft und zwischen For- 
schung und Wirtschaft, insbesondere zur Intensivierung des Technologie- 
transfers und der Innovationsförderung, sowie in die staatlichen Bereiche 
(Parlament, Verwaltung und Rechtsprechung) und in die Praxis (z. B. 
Gesundheitswesen) zu stärken; 
den grenzüberschreitenden Datenverkehr auch bei der Fachinformation 
zu sichern und Bedingungen zu schaffen, damit das deutsche Fachinfor- 
mationsangebot und die Nachfrage im Rahmen eines offenen Handelssy- 
stems ausgebaut und verbessert werden kann und damit deutsche Infor- 
mationsanbieter — auch unter Nutzung der Möglichkeiten der euro- 
päischen und weltweiten Zusammenarbeit — ihre internationale Stellung 
stärken können: 
die Nutzung und Akzeptanz der Fachinformation in Wissenschaft, Wirt- 
schaft, Medien, Staat und Gesellschaft zu erhöhen sowie den Zugang zur 
internationalen Fachinformation zu verbessern; 
die Marktchancen der deutschen Wirtschaft zu verbessern und zukunfts- 
orientierte Arbeitsplätze auch in der Informationswirtschaft zu erschlie- 
Ben. 
5 
Die Bundesregierung strebt mit dieser Zielrichtung ihrer Fachinformations- 
politik eine strenge Bedarfs- und Benutzerorientierung an. 
4. Zusammenfassung der Schwerpunkte der Fachinformationspolitik 
Diese Zusammenfassung enthält einen kurzen Überblick über die grundsätz- 
lichen Strukturfragen und die darauf bezogenen wesentlichen Maßnahmen 
der Bundesregierung. Die Angaben über den Finanzbedarf der einzelnen 
Maßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der Fortschreibung der jeweiligen 
Finanzplanung, wobei auch Verschiebungen der Finanzmittel zwischen den 
einzelnen Maßnahmen möglich sind. Die Maßnahmen werden im Dritten Teil 
in den Schwerpunktkapiteln im einzelnen dargestellt und begründet.
	        
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