Full text: Fachinformationsprogramm 1985 - 88 der Bundesregierung

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im Rahmen der Kapazität Übersetzungen ostsprachiger Literatur durch 
die Technische Informationsbibliothek (TIB) Hannover. 
5. Produktion und Herausgabe von Fachinformation 
6.1 Übersicht und Grundsätze 
Aufgrund unterschiedlicher Ausgangsbedingungen für Produktion, Angebot 
und Nutzung elektronischer Fachinformation in den einzelnen Sektoren Wirt- 
schaftsinformation, wissenschaftlich-technische und ressortspezifische 
Fachinformation ergibt sich folgende Differenzierung für staatliche Maßnah- 
men, wobei jeweils die unter 2. dargestellten Leitlinien maßgebend sind. 
Wissenschaftliche und technische Fachinformation für 
Forschung und Entwicklung 
Forschung und Entwicklung wurden in der Bundesrepublik Deutschland 1983 
mit 19:8 Mrd DM (ca. 42 %) von Bund und Ländern und 26,3 Mrd DM (56 %) von 
Privaten, vor allem der Industrie finanziert (Forschungsbericht 7/1984, S. 70). 
Die Bundesregierung wendete im Jahre 1983 etwa 152 Mio DM zur Finanzie- 
rung der Fachinformation auf; dies sind z. B. etwas mehr als 1 % ihrer gesam- 
ten FuE-Ausgaben in Höhe von ca. 12 Mrd. DM. Das dabei entstehende Fach- 
wissen wird überwiegend von Verlagen in Fachzeitschriften und Monogra- 
phien, daneben von Forschungsinstituten, Firmen, Fachgesellschaften und 
dergleichen in eigenen Schriftenreihen und vom Deutschen Patentamt in 
Form von Patentschriften veröffentlicht. Die Zusammenfassungen in Hin- 
neisdiensten und -banken wurden bereits in der Vergangenheit überwiegend 
durch staatlich geförderte Forschungseinrichtungen und Verbände erstellt. 
Aktuelle Fachzeitschriften und Bücher sind weltweit über den privaten Buch- 
handel erhältlich. Ihre allgemeine Verfügbarkeit auch nicht mehr käuflicher 
Exemplare sichern die öffentlich geförderten Bibliotheken. Bund, Länder und 
Gemeinden tragen ihre Finanzierung. Es besteht ein erhebliches gesell- 
schaftliches und gesamtwirtschaftliches Interesse, diese Fachinformation 
zu erschließen und der Wissenschaft, der Wirtschaft, dem Staat und der 
Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung wird deshalb in 
diesem Sektor auf der Grundlage ihrer verfassungsrechtlichen Kompetenzen 
subsidiär Maßnahmen nur dann ergreifen, wenn dies erforderlich ist 
® im Rahmen internationaler Kooperation und Organisationen, an denen 
die Bundesrepublik Deutschland beteiligt ist; 
zur Förderung der Wissenschaft und Forschung in der Bundesrepublik 
Deutschland: 
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zur Förderung von FuE-Projekten insbesondere, wenn das technologische 
und wirtschaftliche Risiko bei der Einführung neuer Informations- und 
Kommunikationstechniken die Privatwirtschaft überfordern würde. 
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