Full text: Fachinformationsprogramm 1985 - 88 der Bundesregierung

in den Bereichen, in denen ein konkretes Interesse der Wirtschaft besteht, ist 
Voraussetzung für die staatliche Unterstützung eine angemessene Eigenlei- 
stung der Wirtschaft. 
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Ressortspezifische Fachinformation 
Bei der ressortspezifischen Fachinformation wird die Bundesregierung auf 
der Grundlage der Ressortzuständigkeiten diese in geeigneten Fällen zu 
Datenbasen selber aufbereiten oder aufbereiten lassen, soweit es zur Erledi- 
gung ihrer Aufgaben erforderlich ist, eine gesetzliche Informationspflicht 
oder ein öffentliches Interesse an diesen Informationen besteht. Hierzu zäh- 
len z. B. die Ressortforschung und die bei der Durchführung von Verwaltungs- 
aufgaben anfallenden Informationen. Solche Informationsbanken sollten 
jedoch nicht nur für staatliche Stellen, sondern für alle nutzbar sein. Dies ent- 
spricht dem Gebot der Transparenz staatlichen Handelns, der Wettbewerbs- 
neutralität und der Wirtschaftlichkeit. Die im Bereich des Bundes vorhande- 
ne Fachinformation, die auch für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft 
nützlich ist, soll in Zukunft verstärkt durch Informationsbanken auch der 
Öffentlichkeit zu marktgerechten Bedingungen zugänglich gemacht werden, 
soweit rechtliche Gründe und Geheimhaltungsgründe nicht entgegenstehen. 
Dabei ist im Einzelfall zu entscheiden, welche Funktionen der Privatwirt- 
schaft übertragen werden können. 
Wirtschaftsinformation 
Wirtschaftsinformationen werden überwiegend von Unternehmen wie Verla- 
gen, Agenturen, Banken sowie Handelskammern und Wirtschaftsverbänden 
gesammelt, aufbereitet und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Bisher 
waren diese Informationen überwiegend in gedruckter Form und noch nicht 
alektronisch verfügbar. Die Möglichkeiten der neuen Informations- und Kom- 
munikationstechnologien rechtzeitig und marktgerecht zu nutzen, hält die 
Bundesregierung deshalb für ein wichtiges Anliegen. Einen Zwang zu staatli- 
cher Gestaltung der dazu notwendigen Anpassungsprozesse vermag sie im 
Bereich der Wirtschaftsinformation nicht zu erkennen. Die Anpassung an ver- 
änderte Bedingungen und neue Zukunftsanforderungen ist auch hier Sache 
der Unternehmen. 
Bund und Länder unterhalten und fördern im Rahmen der amtlichen Statistik 
und der überregionalen Wirtschaftsförderung und -forschung Einrichtungen, 
die Wirtschaftsinformationen erheben oder erarbeiten z. B. die Bundesstelle 
für Außenhandelsinformation, die wirtschaftswissenschaftlichen Institute 
und die Zentralbibliothek der Wirtschaftswissenschaften beim Institut für 
Weltwirtschaft, Kiel. Diese Einrichtungen sollen ihre Informationen — soweit 
wirtschaftlich sinnvoll — künftig auch in Form von Informationsbanken allge- 
mein zugänglich machen. Es ist zu prüfen, ob Aufbereitung und Angebot von 
Wirtschaftsinformationen in Kooperation mit privaten Unternehmen verbes- 
sert werden kann. 
JO
	        
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