Full text: Fachinformationsprogramm 1985 - 88 der Bundesregierung

Es besteht in gewissem Umfang ein Wettbewerb zwischen öffentlich geför- 
derter und privater Informationsvermittlung, auch wenn selbständige Infor- 
mationsvermittler ihre meist aufbereiteten Recherchen im Rahmen von Bera- 
tungsleistungen vertreiben, während sich die öffentlich geförderten Informa- 
tionsvermittler weitgehend auf die Vermittlung von unaufbereiteten Recher- 
chen beschränken. Die Bundesregierung wird darauf hinwirken, daß auch im 
Bereich der Informationsvermittlung die Privatinitiative selbständiger Infor- 
mationsvermittler gestärkt wird. Öffentlich geförderte Anbieter und Informa- 
tionsvermittler sollen nur dann Informationsvermittlung betreiben, wenn der 
bestehende Informationsbedarf durch selbständige Informationsvermittler 
sachlich, örtlich oder zeitlich nicht befriedigt werden kann. Wettbewerbsver- 
zerrungen sollen vermieden werden, indem öffentlich geförderte Informa- 
tionsvermittler alle Anstrengungen unternehmen, nicht nur marktgerechte, 
sondern kostendeckende Preise zu erheben. 
Es ist zu erwarten, daß bei einer qualitativen und quantitativen Erweiterung 
des Angebots an Informationsbanken (Fakten- und Volltextbanken, Wirt- 
schaftsinformationsbanken) der Markt für Recherchen kräftig wachsen wird. 
Hierzu wird z. Z. ein System für innovationsfördernde Informationsvermitt- 
lung für die Klein- und Mittelindustrie gefördert. Informationsvermittler sollen 
ihre konventionellen Dienste auf die qualifizierte Nutzung der Informations- 
banken ausweiten. Dafür kommen Industrie- und Handelskammern, Wirt- 
schaftsverbände, Gewerbeämter, Patentauslegestellen, Landwirtschafts- 
kammern, Bibliotheken, Buchhandel und wissenschaftliche Einrichtungen 
und selbständige Informationsvermittler in Betracht. Qualifizierte Informa- 
tionsvermittlung erfordert eine fachspezifische Grundausbildung und die 
kontinuierliche Weiterbildung im Fachgebiet und in der Informationsvermitt- 
lung. . 
Online-Recherchen können die Effizienz in Forschung und Entwicklung stei- 
gern, weil sie die weltweit verfügbaren Forschungsergebnisse nachweisen. 
Damit diese stärker berücksichtigt werden, sollen 
® die Wissenschaftler vor Beginn ihrer FuE-Vorhaben die hierfür relevanten 
FuE-Ergebnisse ermitteln; 
die Förderung der FuE-Vorhaben durch die Forschungsförderungsorgani- 
sationen den Hinweis enthalten, daß die relevanten FuE-Ergebnisse auch 
durch Recherchen in Informationsbanken rasch ermittelt werden können; 
9 Mittel für solche Recherchen bewilligt werden. 
Einige Hochschulen (z. B. TU Berlin) und Forschungseinrichtungen (z. B. 
MPG) haben hierfür bereits Informationsvermittlungsstellen eingerichtet. 
Die Bundesregierung wird sich dafür einsetzen, daß in geeigneten Fällen die 
Nutzung von Informationsbanken Förderungsvoraussetzung für FuE-Vorha- 
ben wird. Es sollte zur Regel werden, daß die Kosten hierfür anerkannt wer- 
den, wie dies bereits bei der Förderung durch die Deutsche Forschungsge- 
meinschaft möglich ist. 
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