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Demnach!) von Königl. Regierung unter dem 30ten
8br. a.c. Rescriptum anhero ergangen, daß der neue Anbau
am Aegidien Thor, nuhmero seinen Fortgang haben und
das nöthige veranstaltet werden solle; auch gut gefunden
dem Festungs-Bau-Meister Dinglinger die direction über
die Eröffnung solchen Platzes, in applanirung der Wälle,
ausfüllung der graben, aufräumung und außmessung der
Bau-Plätze, anlegung einer Interimspaßage, Ziehung eines
neuen Walles, Legung des Haupt-Steinweges unter Aus—
richtung und execulirung des Stadt-Bau-Schreibers Stuhrs
solchergestalt aufzutragen,“ J
1. daß der von Sr. Königl. May. Allergnädigst sati—
ficirte, von dem Festungs-Bau-Meister Dingelinger unter—
schriebenen, mit dem Rats Innsiegel belegte, und ad acta
verwarte Abriß von diesen Anbau allerwegen, schlechterdings
zur Richt-Schnur genommen werde.
2. Der Stadt-Bau-Schreiber mit der Arbeit, nach
anweisung des Festungs-Bau-Meisters Dinglingers ver—
fahren, Arbeiter annehme, auf diese die Aufsicht führe,
Täglich Mannzahl halte, dieselbe nach denen von besagten
Dinglinger aßignirten, und von ihm mit unterschriebenen
Rechnung die Ablohnung thue, und darüber ein Ablohnungs⸗
Register führe.
3. Der Stadt-Bau-Schreiber die alten Bau-Materialien
Holtz und Steine, wollverwahrlich hinterlege, nicht minder
von dem Succeß der Arbeit, wöchentlich an die Cämmerey,
schriftlichen Bericht erstatte.
4. Und wann incidentien eintreten, davon an Bürger⸗
meistern und Rath referire, und schriftliche resolution einhole.
So viel aber die interims paßage betrifft, ist gut ge—
funden; .. .. (unwesentlich.)
Da auch nuhmero ein jeder Anbauer, so bald vor ihm
ein Platz ausgemachet zu seiner Einrichtung weißen muͤß,
wie viel sein Bau-Platz in der Breite und Tiefe halte, so
wird der Festungs-Bau-Meister, seinem Erbiethen gemäß,
nicht ermangeln, wann der Anbauer ehin seinen contract
vorzeiget ihm eine genaue Außmeßung nach der Nummer
des Hauses, nach welcher die Häuser im Stadt-Catastro
einzutragen, unter seiner eigenhändigen unterschrifft zu
ertheilen.
1Y Registratur der Stadt Hannover: Stadterweiterung II Nr. 1.
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