Full text: Das Cölner Osterdienstags-Protokoll

Ddas Colner Osterdienstags-Protokoll. 2 
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Rücksichten zu nehmen. Schon jetzt stehen sehr angesehene Protestanten 
dem Fentrum nahe und bilden seine kräftigste Stütze.“ 
Von welchem Verein Windthorst hier spricht, geht aus dem wört⸗ 
lich wiedergegebenen Fitat nicht hervor. Faßt man aber das „Sympto⸗ 
matische“ der Windthorstschen Erklärung ins Auge, so könnte es fast 
scheinen, als habe Windthorst bereits an die Gründung einer 
Gesellschaft für christliche Kultur oder gar an den Volks— 
verein gedacht . . .. 
Der Ruf: „Zu Windthorst zurück!“ — das werden die Zehn⸗ 
männer kaum bestreiten, — ist auch gleichbedeutend mit dem Rufe: 
Zurück auf Mallinckrodt und UKetteler! Mallinckrodt aber 
äußert am 31. Januar 1872 seine Ansicht dahin: „Wir haben Ihnen 
drei⸗ und viermal gesagt: Wir sind nicht nur keine konfessionell gebildete 
Fraktion, sondern wir wollen es auch nicht sein; wir sind es prin— 
zipiell nicht nach unserm Programm, wir sind es tatsächlich nicht, 
insofern als wir bekanntlich im Reichstage auch protestantische Mit⸗ 
glieder zählen.“ 
Und der Bischof Wilhelm Emmanuel Freiherr von 
Uetteler sagt in seiner Programmschrift über „Die Sentrums 
fraktion auf dem ersten Deutschen Reichstage“ folgendes: 
„Die Zentrumsfraktion ist soweit davon entfernt, eine exklusiv 
katholische zu sein, daß die entschiedensten Anhänger des Protestantismus, 
wenn sie nur auf dem Boden des positiven Rechtes und der rechtlichen 
Parität stehen, ihr angehören und in dieser Beziehung alle ihre 
Forderungen und Bestrebungen teilen können.“ — Und weiter meint 
Ketteler: Durch ihre bezüglichen Anträge hat die Zentrumsfraktion 
bewiesen, daß sie für die Stellung der Kirche im Reiche lediglich die 
Bestimmungen der preußischen Verfassung fordert, und wer daher 
behaupten will, daß dieses Streben ein erklusiv katholisches sei, der muß 
annehmen, daß die preußische Verfassung selbst exklusiv katholisch sei.“ 
Diese Auffassung Kettelers, daß jede „Prononzierung des 
katholischen Standpunktes?) verfehlt sei, scheint auch die Denkschrift 
des gesamten deutschen Episkopats über die kirchliche Cage Deutschlands 
— Siehe oben 5. 12: Schluß des ersten Absatzes.
	        
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