Full text: Anweisung für Mörtel und Beton

DA 
88 23 C D, 24, 25 
Der Unternehmer hat den Zeitpunkt, zu dem er ein Bauwerk 
ausschalen will, 48 Stunden zuvor der Bauleitung bekannt zu geben. 
Vor der Ausrüstung ist dann gemeinsam von der Bauleitung 
und vom Unternehmer festzustellen, ob der Beton ausreichend er- 
härtet ist. Hierbei sind die Festigkeitsergebnisse der W,-Würfel- 
proben und der im Freien gelagerten Balkenproben mit zu berück: 
sichtigen. 
Äußert die Bauleitung Bedenken und rüstet der Unternehmer 
daraufhin später als ursprünglich geplant aus, so stehen ihm bei 
etwaigen Fehlschlägen dennoch keine Ersatzansprüche zu. 
Die Verantwortung für die Ausrüstung hat also in jedem Falle 
der Unternehmer. 
Bei ungünstiger Witterung von unter + 5° C niedrigster Tagestemperatur 
gelten. für die Ausschalung, ähnlich wie bei der Betonherstellung ($ 10 A, 
S. 30). die 
Warnungsstufen!) 
Vorsicht! die kühlen Tage für die Ausschalungs- 
frist nur halb anrechnen. 
Erhöhte Vorsicht! Um diese Tage ist die Frist 
zu verlängern. 
Gefahr! Mörtelwasser wird zu Eis. Frist mindestens 
wie vor bemessen. Sorgfältige Untersuchung vor 
der Ausschalung. 
Ausnahmen in Fällen besonderer Maßnahmen ($ 10 A) sind zulässig. 
D. Nachbehandlung 
Die sehr wichtige Nachbehandlung von eingebrachtem Mörtel und Beton, 
d. h. im allgemeinen der Schutz vor Hitze oder Kälte bedarf besonderer 
Beachtung. Über die zu treffenden Maßnahmen s. S$59C und 10 4A. 
Nachbehandlung 
$ 24. Bautagebuch 
Der gesamte Gang der Bauarbeiten ist mit allen Einzelheiten über 
Bodenuntersuchungen, Baustoffe und deren Prüfungen, Ausführungszeiten, 
Witterung, Einwirkungen jeder Art usw. sorgfältig in einem Bautagebuch 
zu. vermerken. Diese Aufzeichnungen sind als wichtige Belege zur Nachprüfung 
der Gründe etwaiger Fehlschläge einer Bauausführung und gegebenenfalls zur 
Entlastung der Bauleitung von Bedeutung. 
Die auf der Baustelle vorgenommenen Versuche und ihre guten und 
schlechten Ergebnisse sind mit möglichst umfassenden Angaben über Zusammen- 
setzung und Verarbeitung des Betons in besondere Listen einzutragen, die zu 
den Banakten zu nehmen sind. 
S 25. Zusammenarbeit der Baustellen und der 
Untersuchungsstellen 
Die Bauleitung und die Untersuchungsstellen müssen dauernd 
in enger Fühlung miteinander stehen. Im besonderen müssen die 
guten wie auch die schlechten Erfahrungen der Baustellen den 
Untersuchungsstellen bekannt gegeben werden, damit diese sie aus- 
werten und mit Nutzen zur Beratung anderer Baustellen verwenden 
können. 
\ Gehler. Erläuterungen. S. 83 und Schrifttum S. 30
	        
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