Anlage 1, ABC
Ya
Anlage 1
Bestimmungen
für die chemische Untersuchung von Boden, Wasser und Beton
(Zu $8 17, 18)
Allgemeines
Die zur Versendung von Boden und Wasser notwendigen Flaschen werden von
den chemischen Versuchsanstalten vorrätig gehalten. Die leeren Flaschen sind durch
die Dienststelle unter Angabe der Zahl und Art 80 rechtzeitig anzufordern, daß sie vor
Beginn der Bauarbeiten bereits auf der Baustelle eintreffen. Die gefüllten Flaschen
sind auf dem Flaschenanhänger gut zu bezeichnen und mit einem ausführlichen Auftrags-
schreiben als Expreßgut der Versuchsanstalt einzusenden (Anschrift s. $17). Die Ver-
packung muß sorgfältig sein, um Bruch der teuren Flaschen zu vermeiden. Insbesondere
sind Stopfen und oberer Teil der Flaschen durch ein Polster von Holzwolle, Stroh od. dgl.
vor unmittelbarer Berührung mit dem Deckel der Kiste zu schützen. Wegen der Gefahr
jes Einfrierens und Zerspringens der Flaschen ist bei Frostwetter von einer Entnahme
ler Proben und einer Versendung der Flaschen abzusehen und frostfreies Wetter ab-
zuwarten. Alle Proben sind stets von sachverständigem Personal zu entnehmen.
Bodenproben
Wasserproben
Betonnroben
A. Entnahme von Bodenproben
In eine weithalsige 2 Liter Glasstopfenflasche ist die frisch entnommene Boden-
robe mit einem Holz so einzudrücken, daß Hohlräume nach Möglichkeit vermieden
werden. Werden weithalsige Korkstopfenflaschen verwendet, so muß nach Einfüllen
ler Bodenprobe der Korkstopfen mit Siegellack, Paraffin oder Gips luftdicht verschlossen
verden. Für jede Bodenschichtprobe muß eine besondere Probeflasche benutzt werden.
B. Entnahme von Wasserproben
Mit Grund-, Oberflächen- und Brunnenwasser ist je eine 3 Liter Glasstopfenflasche
und eine mit Marmorpulver beschickte 0,5 Liter Glasstopfenflasche randvoll zu füllen.
Letztere Probe dient zur Bestimmung der angreifenden Kohlensäure. Hat das Wasser
einen deutlich fauligen Geruch (nach Schwefelwasserstoff), so ist außerdem noch eine
£ Liter Glasstopfenflasche, die mit kristallisiertem Kadmiumazetat beschickt ist, mit dem
Wasser zu füllen. Das Oberflächen- und Flußwasser ist mit einem reinen Gefäß zu
schöpfen und sofort vorsichtig langsam in die Probeflasche zu gießen. Vor Entnahme
von Brunnen- oder mit der Pumpe gefördertem Grundwasser muß etwa 20 Minuten lang
abgepumpt werden, vor Entnahme von Leitungswasser muß die Wasserleitung etwa
20 Minuten lang abfließen.
Bei Entnahme der Wasserproben zur Feststellung von angreifender Kohlensäure
und Schwefelwasserstoff ist folgendes zu beachten. In die mit Marmorpulver bzw.
Kadmiumazetat beschickte Glasstopfenflasche läßt man das zu untersuchende Wasser
30 vorsichtig einlaufen, daß das Pulver nicht aufgewirbelt wird. Zu diesem Zwecke
nuß das Wasser an der Wand der schräg gehaltenen Flasche langsam hineinrieseln,
Die Flasche wird randroll gefüllt, ohne daß Teile des Pulvers herausgespült werden
lürfen. Der Stopfen wird dann sofort aufgesetzt und die Flasche so lange umgeschüttelt,
is das Pulver in dem Wasser gleichmäßig verteilt ist.
C. Einlagerung von Betonproben?!)
In allen Fällen, in denen ein Bauwerk in schädlichem Baugrund (Boden oder
Wasser) ausgeführt wird, sind Betonwürfel im Grundwasser zur Beobachtung zu lagern
und ihr Befund nach 2 und nach 6 oder mehr Jahren durch die Baustoffprüfstelle fest-
zustellen.
Für jeden Bauteil und für jedes Mischungsverhältnis sind außer den W928 Proben
je 6 Würfel anzufertigen und zwar
3 für die Untersuchung nach 2 Jahren und
3 für die Untersuchung nach 6 oder mehr Jahren.
Es sind die Mischungen des ‚,Betons in der gleichen Beschaffenheit, wie er im Bauwerk
verarbeitet wird‘ genau einzuhalten und zwar einschließlich etwaiger Zuschläge an
Traß u. dgl., aber ohne den am Bauwerk selbst etwa angebrachten äußeren Schutz von
Dutz. Anstrichen, Umhüllungen u. degl..
ı) Vfg. E VII 82 D 24 402 yom 18. Dezember 1922: Fußnote 3. S 46