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Anlage 2 A
Wie beim Bauwerk die einzelnen Schichten am besten reihenweise gestampft
werden, so wird auch bei Herstellung der Probekörper zweckmäßig nach der Abbildung
verfahren.
Normalstampfer
für
ardfeuchte und weiche
Betonmasse
Stampfen des Betons
in den
30 ur” %) em Formen
9
Stampf:
stellen
Eiserne Würfelform
mit Aufsatzrahmen
Arte
Zweılt,
Samnfreihe
4 >
Stampt
stellen
fy=7!
zweite
Stampfreihe
Zahl der Stampfschläge
bei der 30 cm Form 9Xx3X4X2 = 216,
20 4X 3X 4x2 = 96.
Die Hubhöhe des frei herabfallenden Stampfers soll betragen:
bei Würfeln von 30 cm Kantenlänge 25 cm,
bei Würfeln von 20 cm Kantenlänge 15 em.
Beim Würfel von 30 cm Kantenlänge sollen auf jede der neun Stampfstellen jeweils
drei Schläge, beim Würfel von 20 cm Kantenlänge auf jede der vier Stampfstellen eben-
falls jeweils drei Schläge kommen. Die zwei Stampfschichten sind in der in der Ab-
bildung angegebenen Reihenfolge viermal zu stampfen. so daß jede Stampfstelle im
ganzen zwölf Schläge erhält.
Wenn das Stampfen beendigt und der Aufsatzrahmen entfernt ist, muß der über-
stehende Beton, der für Anfertigung weiterer Probekörper nicht mehr verwendet werden
darf, beseitigt und die Oberfläche der‘ eingestampften Masse mit den Formrändern
bündig mit stählernem Lineal so abgezogen werden, daß sie eben und möglichst glatt
wird. Hohlräume sind dabei mit Mörtel aus der übrigen Betonmasse auszufüllen.
Handelt es sich um weichen Beton, so müssen die Körper nach Abnahme des
Rahmens so lange unberührt bleiben, bis der Beton etwas angezogen hat. Dann erst
darf die überstehende Betonmasse abgestrichen und darf weiter verfahren werden. wie
vorstehend beschrieben.
Bei flüssigem Beton ist ohne Aufsatzrahmen zu arbeiten und so lange Betonmasse
nachzufüllen, bis kein Absacken mehr eintritt und das an der Oberfläche auftretende
Wasser abgelaufen ist. Die Probekörper müssen hiernach noch unberührt bleiben, bis
der Beton etwas angezogen hat. Dann ist weiter zu verfahren, wie bei den Proben
aus weichem Beton.
Behandlung und Aufbewahrung der Probekörper
Auf jedem Probekörper sind deutlich und dauerhaft der Anfertigungstag und das
Mischungsverhältnis zu bezeichnen und eine Erkennungsmarke anzubringen.
Die Probekörper sollen mindestens 24 Stunden in der Form bleiben. Sind dann
die vier Formwände entfernt, so sollen die Körper weitere 24 Stunden auf der Form-
platte ruhen. Danach sind sie bis zum Tage der Prüfung oder des Versandes in einem
yeschlossenen frostfreien Raum auf einem Lattenrost 80 zu lagern, daß die Luft allseitig