Anlage 2 AB
Zutritt hat. Die Probekörper müssen vom zweiten Tage an bis zum Tage der Prüfung
>der des Versandes mit Tüchern bedeckt sein. Die Tücher sind vom zweiten bis zum
ziebenten Tage feucht zu halten.
Bei Platzmangel können auf derart abgelagerte Reihen von Betonkörpern bis zu
vier weitere Schichten aufgesetzt werden.
Beim Versand müssen die Probekörper in trockenes Sägemehl od. dgl. verpackt
werden.
In der Niederschrift über die Anfertigung und Prüfung der Probekörper (AMB,
Tafel 0) sind Angaben über Luftwärmel), Witterung und Art der Lagerung einzutragen.
Druckversuch
Die maßgebende Prüfung der Probekörper erfolgt 28 Tage nach ihrer Herstellung,
Es soll jedoch zulässig sein, wenn die Erhärtung der Körper durch kalte Witterung ver-
langsamt ist!), die maßgebende Prüfung dieser Körper erst nach 45 Tagen vorzunehmen,
Um vorschriftsmäßig hergestellte Probekörper durch Druckversuche zu prüfen,
bedarf es in der Regel mindestens 5 Wochen (vgl. AMB, 8 17). Wenn diese Zeit nicht zur
Verfügung steht, wird unter Umständen schon ein Druckversuch mit 7 Tage alten Probe-
körpern auf die nach 28 Tagen zu erwartende Festigkeit schließen lassen, außerdem
muß aber der Nachweis mit 28 Tage alten Probekörpern erbracht werden (AMB, $8 D 3).
(Weitere Bestimmungen für den Druckversuch in der Prüfstelle sind hier fort-
gelassen.)
Maßgebend ist der Mittelwert aus den Festigkeitszahlen einer Versuchsreihe (in
der Regel von drei Probekörpern).
Biegedruckversuche
an Balken
B. Bestimmungen für Biegedruckversuche an Balken
bei Ausführung von Bauwerken aus Beton und Eisenbeton
(Nach DB V Leitsätze, 1927 und Jahresbericht 1927, S. 22/23)
(Zu 822 CC)
Festigkeit des Betons
Der Würfelversuch des Betons kann durch den Balkenversuch ersetzt werden,
wobei die Probebalken auf Biegung beansprucht und durch Überwindung der Beton-
druckfestigkeit gebrochen werden,
Die Lastensumme beim Bruch des Balkens sei P, die aus dem Bruchmoment
errechnete Biegedruckspannung am gedrückten Balkenrand B, die Würfelfestigkeit
des Betons W.
— Nach den bis jetzt vorhandenen Kenntnissen darf Erfüllung der vorgeschriebenen
Würfelfestigkeiten W, erwartet werden, wenn die Balkenfestigkeiten des Betons, weich
öder flüssig angemacht, betragen:
Bei Verwendung von gewöhnlichem Normenzement
nach 7 Tagen BB, > 120 kg/ecm?
nach 28 Tagen Bas > 170 „ ,
Verwendung von hochwertigem Zement
nach 7 Tagen B; > 170 kg/ecm?
nach 28 Tagen Bag > 920
Zweck der Prüfung
Mit der Prüfung werden folgende Aufschlüsse erstrebt:
1. Liefern die verwendeten Baustoffe mit dem angewandten Arbeitsverfahren
einen hinreichend druckfesten Beton? — Betongüteprüfung.
Bei dieser Güteprüfung, die über die Eignung der Baustoffe, den Mischvorgang
und die Art der Betonverarbeitung Aufschluß geben soll, muß in kalter Jahreszeit der
die Erhärtung des Betons verzögernde Einfluß der niedrigen Temperatur ausgeschaltet
werden. Die Probebalken müssen daher für die Güteprüfung im verdeckten Raum
tunlichst bei mehr als +10° bis zum Versuche aufbewahrt werden. Die Balken sollen
mindestens 24 Stunden in der Form bleiben. Sind dann die vier Formwände entfernt,
so sollen die Balken weitere 24 Stnnden auf der Formplatte ruhen. Danach sind sie
bis zum Tage der Prüfung in dem geschlossenen Raum so zu lagern. daß die Luft
1) Die Luftwärme ist von Einfluß auf die Erhärtung des Betons; warme Witterung beschleunigt
kalte verlangsamt die Erhärtung