Full text: Technische Mechanik

$ 14. Bewegliche Stabverbindungen. 157 
werks bei 4’ weg, so hat man dieses durch den Auflagerwider- 
stand W' oder dessen Komponenten H' und V'’ zu ersetzen. Als- 
dann erfordert das Gleichgewicht der linksseitigen Sprengwerks- 
hälfte 
BP 
H'= Hy und Vs PP, +P + + 
Nunmehr können wir übergehen zur Bestimmung der Gleich- 
gewichtsform des Sprengwerks und der Spannkräfte S der ein- 
zelnen Stäbe. 
Betrachten wir zunächst den untersten Stab A'C,. An ihm 
wirken, wenn man den Druck P, der Stütze A’A, unmittelbar durch 
den Widerstand der Unterlage aufgehoben sich denkt, in A’ die 
beiden schon ermittelten Kräfte H’ und V', ferner in C, die Belastung 
P, und der Druck S,, welchen der Stab C,C, in der Richtung 
C,C, auf den ihn unterstützenden Stab A'C, ausübt. Unter Ein- 
wirkung dieser Kräfte befindet sich der Stab A’'C, im Gleich- 
yewicht, es muss daher, wenn z, die Höhe des Knotenpunktes 
OÖ, über der Horizontalen durch A’, 
V'.a. = H'.z, sein. 
Daraus lässt sich z, berechnen und damit die Lage des Knoten- 
punktes C, angeben. Man erhält aber auch die Kraft S., welche 
den Stab A’'C, zusammendrückt, aus 
SS, =W =VH'* + V'? 
Ferner hat man, wenn H, und V, Horizontal- und Vertikal- 
komponenten von S, bezeichnen, 
7—P +; H=H,; SS =VH+V.2. 
In gleicher Weise behandeln wir den Stab CC. An seinem 
anteren Ende wirkt die nunmehr bekannte Horizontalkraft H, 
nach rechts und die Vertikalkraft V, nach oben, ferner in C, die 
Last P, vertikal abwärts und ebenso die Vertikalkomponente V, 
des Druckes S,, welchen der Stab C,C, in der Richtung C,C, auf 
den Stab C,C, ausübt, sowie nach links die Horizontalkomponente 
H, von S,. Das Gleichgewicht des Stabes C,C, ergiebt alsdann, 
wenn z, die Höhe des Punktes C, über der Horizontalen durch C; 
V, (4, — 0,) = Ho .Z, 
woraus zZ, und damit auch die Höhenlage des Knotenpunktes CC 
sich bestimmt. Des weiteren hat man: 
= +; K= HH; = VE EV 
50 lassen sich denn der Reihe nach nicht bloss die Lagen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.