366 XI. Die chemische Verwandtschaft.
Ferner muss es ein absolutes Maximum der Reaktionsfähigkeit
geben, welches der‘ vollständigen Dissociation entspricht und welches
von keiner Säure überschritten werden darf. Diesem Maximum ist
die Chlorwasserstoffsäure bei mässigen Verdünnungen schon ziemlich
nahe. Es ist in der That nicht gelungen, eine Säure ausfindig zu
machen, welche die Salzsäure in irgend erheblichem Masse an Stärke
überträfe:; alle beliebigen Verbindungen „negativer“ Atome, wie sie in
der Chlorsäure, HC10%, der Methylendisulfonsäure, CH?S?0°H?, der
Pentabrombenzolsulfonsäure, C°Br®SO23H, vorhanden sind, ergeben
keine stärkeren Wirkungen, als sie die Salzsäure giebt.
Es bleibt nur noch übrig, diese mehr qualitativen Beziehungen
in quantitative Gesetze zu fassen. Sind in der That die Elektrolyte
dissociiert, so müssen für den Dissociationszustand derselben die glei-
chen Gesetze gelten, wie für den Dissociationszustand der Gase. Be-
trachten wir zunächst binäre Elektrolyte, d. h. solche, von welchen
jede Molekel in ein positives und ein negatives Ion zerfällt, so haben
wir, wenn u die Anzahl der unzersetzt gebliebenen, w die der zer-
setzten Molekelin in der Volumeinheit bezeichnet, die Gleichgewichts-
bedingung
eu=cw.w==Ccw2,
indem aus jeder Molekel durch die Zersetzung deren zwei entstehen.
Der Anzahl der zersetzten Molekeln ist aber nach den S. 284
gegebenen Auseinandersetzungen die molekulare Leitfähigkeit propor-
tional. Nennen wir dieselbe für irgend eine endliche Verdünnung &,
so ist n der Bruchteil der zersetzten Molekeln, wo ( den Grenz-
©
wert der elektrischen Leitfähigkeit bei unendlicher Verdünnung und
vollständiger Dissociation darstellt. Die Krgänzung dieser Zahl zur
Einheit, oder ln stellt somit den Bruchteil der unzersetzten
Molekeln dar.
Die wirksame Menge der beiden Anteile ist nun die absolute
Menge dividiert durch das Volum v; wir können somit u =— Ma — 4)
und w= setzen. Führen wir die Grössen in die obige die
chung ein, so ergibt sich
(A) =S(L)
yo Um V2\Uo
der umgeformt
Mk
Um (Uo-— U) ©