Die chemische Konstitution 259
ist, so ergibt sich m (n — 1)/d == 20-70, während die Summe der
Atomrefraktionen 20-80 beträgt. Die Übereinstimmung liegt inner-
halb 1) 9:
Während bei diesen ersten Arbeiten der Nachweis der additiven
Gesetzmäßigkeiten im Vordergrunde stand, stellte sich doch trotzdem
heraus, daß diese nicht allein tätig sind. Nachdem bereits Gladstone
und Landolt einzelne ahweichende Fälle nachgewiesen hatten, zeigte
Brühl (1880), daß insbesondere eine konstitutive Eigentümlichkeit, die
sogenannte doppelte Bindung des Kohlenstoffs, große und regelmäßige
Abweichungen von dem ursprünglichen Schema bewirkt. Derartige
Stoffe zeigen stets eine größere Molarrefraktion, als sich aus den Einzel-
werten berechnet, und man muß daher den Satz von Landolt in
ähnlicher Weise erweitern, wie das Koppsche Gesetz von den Molar-
volumen. Neben der additiven Summierung machen sich konstitutive
Einflüsse geltend, und die Elemente tragen, je nach der Art, wie sie
sich betätigen, verschieden viel zur Molarrefraktion bei.
Dies ist zunächst beim Kohlenstoff genauer untersucht worden, gilt
aber, wie die vorhandenen Messungen ersehen lassen, auch für andere
Elemente, und zwar nicht nur für solche, die wie Sauerstoff, Schwefel,
Stickstoff usw. sich mit verschiedener Valenz und in verschiedener
Bindungsweise betätigen, sondern auch für einwertige. So wird von
Brühl folgende Zusammenstellung gegeben:
Kohlenstoff 2:18 Brom 8:05
Wasserstoff ; Jod 13:99
Hydroxylsauerstoff 1-13 Stickstoff‘ (einfach gebunden) 3:02
Carbonylsauerstoff 2:34 Doppelbindung am Kohlenstoff 1:78
Chlor 6:02 Dreifache Bindung am Kohlenstoff 2-18
Die beiden letzten Werte bedeuten, daß zwei doppelt gebundene Kohlen-
stoffatome nicht die Atomrefraktion 2 > 2:48 = 4:96, sondern die
um 1:78 größere 6:74 besitzen; ebenso haben zwei dreiwertig gebun-
dene Kohlenstoffatome den Refraktionswert 4:96 + 2:18 = 7-14.
Mit Hilfe dieser Konstanten, welche sich auf die Formel Pa 1 MM
n,+2 d
und den a@-Strahl des Wasserstoffs beziehen, ergeben sich nun Werte
für die Molarrefraktion von Verbindungen, welche mit den beobach-
teten meist recht gut übereinstimmen. Der ziemlich erhebliche und
sehr konstante Einfluß der doppelten Bindung hat sich insbesondere
mehrfach von Nutzen bei der Erörterung von Konstitutionsfragen er-
wiesen.
Man darf indessen nicht annehmen, daß die noch vorhandenen
Unterschiede zwischen Messung und Rechnung nur Beobachtungsfehler
sind. Es geht vielmehr aus dem sehr vermehrten Beobachtungsmaterial
mit Sicherheit hervor, daß die Unterschiede wirklich bestehen. Man
hat sie darauf zurückzuführen versucht, daß die Dispersion sich noch