DIE VERDÜNNTEN LÖSUNGEN 203
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es somit ableiten, wenn man den Gefrierpunkt einer Lösung bestimmt,
welche g Gramme des Stoffes in G Grammen Lösungsmittel enthält. Es ist
nämlich dann n = z ; die Gleichung wird:
A
18
m
oder:
m
Av
wodurch man das Molargewicht erhält.
Die Konstante r, welche, wie erwähnt, von der Natur der Flüssigkeit
abhängt, läßt sich bestimmen, wenn.man Stoffe von bekanntem Molargewicht
in der Flüssigkeit auflöst und die Erniedrigung des
Gefrierpunktes bestimmt. Setzt man die so erhal-
tenen Werte in die erste Formel ein, so läßt sich
AG berechnen,
Auch dies Gesetz gilt zunächst nur für indiffe-
rente Stoffe; Salze, starke Säuren und Basen in
Wasser bilden Ausnahmen. Aber diese Ausnahmen
stehen wiederum in engster Beziehung zu den
entsprechenden Ausnahmen in bezug auf den Os-
motischen Druck und die Dampfdrucksverminde-
rung; die tatsächlich beobachteten Gefrierpunkts-
erniedrigungen ergeben sich größer als die berech-
neten, und die Verhältniszahlen zwischen Messung
ınd Rechnung sind bei den verschiedenen Stoffen
dieselben, welche bei den anderen Methoden ge-
funden wurden.
Experimentelles Verfahren. Zur praktischen
Ausführung derartiger Bestimmungen dient am
vesten nach Beckmann (1888) der beistehend ab-
gebildete Apparat. Das Glas A enthält ein in 0:01
Grade geteiltes Thermometer D und einen aus
Platindraht gebogenen Rührer. Es wird mit einer
gewogenen Menge des Lösungsmittels beschickt,
in ein etwas weiteres Glas B gesetzt, welches als
Luftmantel dient, und dann in den Deckel eines
starken Glases C gesetzt, welches Wasser oder
eine Kältemischung enthält, deren Temperatur 2°
bis 3° unter dem Erstarrungspunkte der Flüssig-
keit liegt. Man beobachtet nun unter stetem
Rühren (dessen Wirkung noch durch einige in A
hineingebrachte Schnitzel von Platinblech unter-
stützt wird) das Thermometer. Es sinkt anfangs
Fig. 28,