372
PHOTOCHEMIK
der zu chemischen Zwecken verbraucht wird, je nach Umständen außer-
ordentlich verschieden sein kann. Er kann selbstverständlich nie größer
sein, als der überhaupt absorbierte Teil; zwischen der Gesamtabsorption und
der chemischen besteht aber auch offenbar kein konstantes Verhältnis, und
man kann daher aus der Lichtabsorption keinen unmittelbaren Schluß auf
lie chemische Lichtempfindlichkeit ziehen.
Photochemische Gesetze. Aus dem Grundgesetze und den allgemeinen
Gesetzen, denen die strahlende Energie unterworfen ist, ergeben sich die
einzelnen Gesetze für die chemische Wirkung des Lichtes. So wird diese im
umgekehrten Verhältnisse des Quadrats der Entfernung von einer allseitig
strahlenden Lichtquelle abnehmen, und bei der Absorption durch irgend-
welche Mittel wird die absorbierte Menge in geometrischer Reihe wachsen,
wenn die Schichtdicke in arithmetischer zunimmt.
Daß endlich alle geometrischen Gesetze der strahlenden Energie auch
[ür die photochemische Wirkung Geltung haben, ergibt sich daraus, daß man
jede objektive optische Erscheinung photographieren kann.
Diese Gesetze sind durch verschiedene Methoden, insbesondere mittels
‚ichtempfindlicher Papiere und Platten geprüft worden, und haben stets
dasselbe Resultat, unabhängig von der Beschaffenheit der prüfenden Stoffe,
ergeben.
Auf die Frage, welche Strahlen chemische Wirkungen ausüben, ist zu ant-
worten, daß dies durch die Schwingungsdauer oder die Wellenlänge der
Strahlen bestimmt wird, derart, daß für jedes lichtempfindliche Gebilde ein
Maximum (oder einige) bei bestimmter Periode vorhanden ist. Durch den
Umstand, daß die auffallendsten chemischen Wirkungen des Lichtes an
solchen Stoffen beobachtet worden sind, deren chemisches Absorptions-
gebiet im Blau, Violett und darüber hinaus liegt, hatte sich früher die Vor-
stellung entwickelt, daß die kurzwelligen Strahlen die eigentlich ‚‚,chemi-
schen“ seien. Die späteren Forschungen haben gezeigt, daß chemische
Wirkungen von allen Strahlen des sichtbaren und unsichtbaren Spektrums
ausgeübt werden können, und daß es nur von der Natur der Stoffe abhängt,
welche Strahlen als chemisch wirksam zur Geltung kommen. Die Messungen
der „‚chemischen Intensität des. Lichtes‘“ oder des „„‚photochemischen Klimas‘,
welche früher vielfach ausgeführt worden sind, haben daher keine allgemeine
Bedeutung, sondern sie geben nur die zeitlichen und örtlichen Mannigfaltig-
keiten in der Stärke der Strahlenarten wieder, welche auf das benutzte
Aktinometer von besonders großer Wirkung sind.
Über den Zusammenhang der photochemischen Empfindlichkeit mit der
chemischen Natur der Stoffe hat sich allgemeines noch nicht ermitteln lassen.
Da das chemische. Absorptionsgebiet notwendig innerhalb des optischen
liegen muß, so wird man vorwiegend unter den gefärbten Stoffen die für die
sichtbaren Strahlen empfindlichen zu suchen haben. Doch genügen sehr
geringe Grade der Färbung, um sehr bedeutende Lichtempfindlichkeit zu
ermöglichen, wie sich an dem Beispiele der fast weißen Halogenverbindungen
des Silbers ersehen läßt.