Full text: Formen des Steinbaues (1. Teil)

Hausfluren und Vestibule. 
83 
Ein Fasen der in der Mauer liegenden Hölzer findet nur an den Ge- 
bäudeecken statt, während alle vorspringenden Hölzer, wie Winkel- 
vänder, Sparren und Zangen, jedes charakteristisch gefast wird. Das 
Holz, meist rotbraun lasiert oder auch mit Ochsenblut angestrichen, 
wird im Laufe der Zeit ziemlich dunkel und kontrastiert sehr gut mit 
den weilsen oder gelblichen nebenstehenden Putzflächen und dem 
lebendigen Grün der Umgebung. Ländliche Baugruppen in Fachwerk 
mit den roten, weit vorspringenden Ziegel- oder auf deutsche Art ein- 
gedeckten Schieferdächern oder auch Strohdächern rufen bei hübscher 
Umgebung in Verbindung mit Bäumen und Sträuchern den allbekannten 
wohltuenden Farbenakkord hervor. 
© 
Hausfluren und Vestibule. 
Bei guter Ausführung werden Hausfluren und Vestibule oft durch 
Architektur ausgezeichnet, da sie eine Vermittelung zwischen der äufseren 
Fassade und den eigentlichen Wohnräumen bilden. Läfst man sie ganz glatt 
und zeichnet sie nur durch Malerei aus, so macht dies immer, auch 
bei noch so guter Ausführung, einen nicht befriedigenden Eindruck, 
da man beim Eintreten in die Hausflur oder das Vestibul das Plastische 
der Fassade noch im Gefühl hat. Die hier angewendete Architektur 
kann ganz schlicht und einfach sein. Sie besteht oft unter Anwendung 
gemalter oder flachplastischer Quaderung in niedrigen und hohen 
Schichten oder auch grofser Felderteilung nur in einigen flachen 
Gesimsen, meist aus Stuck, bei gediegener Ausführung auch aus Hau- 
stein, sowie monumentaler Deckenbildung, Gewölben oder Kassetten- 
decke. Bei Anwendung der Gewölbe lassen dann die durch die Gurt- 
vdögen nötigen Schäfte eine weitere Ausbildung zu. In gewöhnlichen 
bürgerlichen Wohnhäusern werden Wände und Gewölbe dann mit Leim- 
oder Wachsfarbe gestrichen und gemalt, die Wände reicher aus- 
gestatteter Häuser auch häufig mit Stuckmarmor oder wenigstens 
Stuckolustro überzogen. 
CS
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.