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lichkeiten zeigt und nur noch von einer Falstaffgarde vertheidigt
wird.
Auch hat die Eröffnung höherer wissenschaftlicher Berufszweige
oder, wie man es auch nennt, der gelehrten Verrichtungen vor dem
anderweitigen Streben nach niedriger belegenen Gewerbsthätigkeiten
einen Vortheil voraus. Im Bereich der gewöhnlichen Gewerbe und
Künste geräth das Weib viel leichter in falsche Hantirungen, und
so viel auch über die unteren und mittleren Erwerbsgelegenheiten
gesagt und was auch in dieser Richtung schon geschehen sein mag,
so ist doch die Frage der wirthschaftlichen Arbeitstheilung auf die-
sem Felde noch keineswegs gehörig entschieden. Eine geeignete
Sonderung der Arbeitsverrichtungen und geschäftlichen Functionen
wird oft genug verfehlt. So ist es beispielsweise äusserst fraglich,
ob grade die aufreibende Setzerarbeit in den Druckereien in erster
Linie seitens der Frauen eine Berücksichtigung zu erfahren verdient.
Versperrt soll überhaupt keine thatsächlich mögliche Function sein;
aber bei allseitig vollständiger Freiheit und Gelegenheit sollen eben
Auswahl und Erprobung erst darüber entscheiden, was für die An-
lagen, Neigungen und Leistungsfähigkeiten zweckdienlich ist. Je
mehr man sich der untersten Schicht der Frauenwelt nähert und
die Kreise der gewöhnlichen Arbeiterinnen in Betracht zieht, um so
plumper zeigen sich die Ansprüche, die man fast ohne Unterschei-
dung zwischen Männern und Weibern eben auch an die letzteren
macht. Die Beschaffung billiger Arbeitskraft ist hier der leitende
Grundsatz aller unternehmerischen Auswahl, und in ähnlicher Weise
wird einige Stufen nach oben oft genug mit humanitärem Heiligen-
schein die ganz gemeine Selbstsucht umgeben, die sich unter den
sogenannten gebildeten Theilen des weiblichen Geschlechts ein neues
Bewirthschaftungsfeld aufspürt.
Solchen Widerwärtigkeiten und hiemit auch aller Zweideutig-
keit oder wenigstens sachlichen Zweiseitigkeit entgeht man, sobald
es sich um die Berufsarten handelt, zu denen eine höhere wissen-
schaftliche Vorbildung vorausgesetzt wird. Hier hat das Unter-
nehmerthum theils gar keinen theils weniger Spielraum, und wenn
die wirthschaftliche Billigkeit der Leistungsfähigkeit in Frage kommt,
so geschieht dies unmittelbar dem Gesammtinteresse der Gesellschaft
und nicht einzelnen Unternehmern gegenüber. Es ist alsdann jene
natürliche Billigkeit oder, mit andern Worten, ein geringstes Maass
von Kostenaufwand, was, wenn es in allen Verrichtungen verallge-
meinert gedacht. wird, der ganzen Gesellschaft und mithin auch